Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Übliche Beschaffenheit eines Oldtimers

Ganzen Artikel lesen auf: Autorechtonline.de

Oldtimer-Kauf: Kein Rücktrittsrecht bei fehlenden Originalteilen und unpassenden Schlüsseln
Im vorliegenden Fall entschied das OLG Braunschweig über die Berufung einer Klägerin, die nach Rücktritt vom Kaufvertrag die Rückabwicklung eines bei der Beklagten erworbenen Pkw-Oldtimers Mercedes-Benz 560 SEL verlangte. Das Landgericht Göttingen wies die Klage in erster Instanz ab. Die Begründung: Die fehlenden Originalteile und unpassenden Schlüssel stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

Direkt zum Urteil Az: 9 U 66/21 springen.

[toc]
Mängel im Oldtimer-Kauf: Keine Vereinbarung über Originalteile und Schließanlage
Die Klägerin begehrte die Rückabwicklung des Kaufvertrags, da der verkaufte Oldtimer nicht über die originalen Motor- und Schließanlagenteile verfügte. Zudem passten die nachträglich zugesandten Schlüssel nicht zu allen Schlössern des Fahrzeugs. Das Landgericht Göttingen sah in diesen Umständen keinen Mangel, der einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen würde, da keine entsprechende Vereinbarung zwischen den Parteien festgestellt werden konnte.
Nacherfüllungsfrist und Rücktrittsrecht: Klägerin setzte keine Frist
Das Landgericht urteilte, dass die Klägerin kein Rücktrittsrecht aufgrund der unpassenden Schlüssel habe, da sie der Beklagten keine Nacherfüllungsfrist gesetzt habe. Die Berufung der Klägerin wurde vom OLG Braunschweig zurückgewiesen, und sie musste die Kosten des Berufungsrechtszuges tragen.
Berufung der Klägerin: Argumente für Rücktrittsrecht und Rückabwicklung
In ihrer Berufung führte die Klägerin an, dass das Landgericht die von ihr dargelegten Tatsachen und angebotenen Beweise nicht hinreichend oder unrichtig gewürdigt habe. Sie behauptete, dass der Oldtimer zwei Mängel aufweise: die weder originale noch funktionsfähige Schließanlage sowie der nicht originale Motor. Die Beklagte sei ein auf Youngtimer und Oldtimer spezialisiertes Gebrauchtwagenhändler und habe arglistig gehandelt.
Fazit: Kein Rücktrittsrecht bei fehlenden Originalteilen und unpassenden Schlüsseln
Das OLG Braunschweig bestätigte die Entscheidung des Landgerichts Göttingen und wies die Berufung der Klägerin zurück. Somit wurde das Urteil rechtskräftig: Die fehlenden Originalteile und unpassenden Schlüssel berechtigten die Klägerin nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag eines Oldtimers.

Haben Sie ein ähnliches Problem beim Kauf eines Oldtimers? […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv