Wohnungsrecht als Sicherung gegen Rauswurf bei Insolvenz unzulässig
In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass sich ein Grundstückseigentümer in finanzieller Schieflage nicht vor dem Rauswurf aus seinem Haus schützen kann, indem er sein Eigentum an Dritte überträgt und sich ein Wohnungsrecht einräumt.
Wohnungsrecht grundsätzlich pfändbar
Der BGH hat entschieden, dass ein im Grundbuch eingetragenes Wohnungsrecht am zuvor eigenen Grundstück prinzipiell pfändbar ist. Damit fällt es bei einer Insolvenz des Eigentümers in die Insolvenzmasse und kann vom Insolvenzverwalter gelöscht werden. Dies geht aus einem Beschluss vom 02.03.2023 (Az.: V ZB 64/21) hervor.
Wohnungsrecht als Schutz vor Zwangsräumung bei Insolvenz
Das BGH entschied, dass ein im Grundbuch eingetragenes Wohnungsrecht bei Insolvenz pfändbar ist. Die Einrichtung eines Wohnungsrechts als Trick, um dem Rauswurf bei Insolvenz zu entgehen, ist damit nicht möglich (Symbolfoto: jaturonoofer/Shutterstock.com)
Einige Menschen versuchen, durch die Einrichtung eines Wohnungsrechts der Zwangsräumung bei einer Insolvenz zu entgehen. Dabei wird die Immobilie an Dritte übertragen, während sich der ursprüngliche Eigentümer ein Wohnrecht einräumt. Dies erschwert zudem den Verkauf der Immobilie durch den Insolvenzverwalter, da der bisherige Eigentümer weiterhin das Recht hat, in der Immobilie zu wohnen.
Fallbeispiel und Entscheidung des BGH
Im konkreten Fall hatte ein Mann sein Grundstück als Einlage an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts übertragen und sich zuvor ein Wohnungsrecht gemäß § 1093 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bestellt. Die Ausübung des Wohnungsrechts sollte dritten Personen nicht überlassen werden können.
Einige Monate später wurde über das Vermögen des Mannes die Insolvenz eröffnet. Der Insolvenzverwalter machte die Übertragung des Grundstücks im Wege der Insolvenzanfechtung rückgängig, sodass der Mann wieder zum Eigentümer wurde. Anschließend beantragte der Insolvenzverwalter die Löschung des Wohnungsrechts.
Ausnahme bei Eigentümerwohnungsrecht – Pfändbarkeit in Sonderfällen
Der BGH stellte klar, dass ein Wohnungsrecht als Sonderfall der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zw[…]