Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Erbenhaftung bei festgestellter Dürftigkeit des Nachlasses

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Keine Darlehensrückzahlung aufgrund dürftigen Nachlasses
In einem aktuellen Fall hat das Amtsgericht Erfurt (Az.: 5 C 1798/19) entschieden, dass eine Darlehensrückzahlung aufgrund eines dürftigen Nachlasses nicht erfolgen muss. Der Klägerin, die eine Rückzahlung von Darlehensschulden vom Beklagten forderte, wurde die Klage abgewiesen.

Direkt zum Urteil: Az.: 5 C 1798/19 springen.

[toc]
Dürftigkeitseinrede und Klageabweisung
Der Beklagte erhob die sogenannte Verschweigens- und Dürftigkeitseinreden. Nachdem das Amtsgericht F… feststellte, dass das Nachlassinsolvenzverfahren aufgrund mangelnder Masse abgewiesen werden musste, konnte der Beklagte sich auf die Haftungsbeschränkung nach § 780 ZPO berufen. Infolgedessen wurde die Klage der Klägerin abgewiesen.
Nachlassverbindlichkeit und Schadensersatzansprüche
Das Gericht entschied, dass der Klägerin weder die Erfüllung der Nachlassverbindlichkeit aus dem Darlehensvertrag gemäß § 488 Abs. 1 S. 2 BGB noch hilfsweise Schadensersatz gemäß § 1980 Abs. 1 S. 2 BGB wegen verspäteter Beantragung des Nachlassinsolvenzverfahrens zustehen.

Benötigen Sie Hilfe in einem ähnlichen Fall? Jetzt Ersteinschätzung anfragen oder Beratungstermin vereinbaren: 02732 791079.

Das vorliegende Urteil
AG Erfurt – Az.: 5 C 1798/19 – Urteil vom 09.02.2022

Unter Aufhebung des Versäumnisurteils wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits – bis auf die dem Beklagten aufzuerlegenden Säumniskosten – zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Die Klägerin beansprucht vom Beklagten, Miterben nach dem am 11.04.2012 verstorbenen Herrn …C… (im Folgenden: Erblasser), Begleichung noch offener Darlehensschulden, hilfsweise Schadensersatz. Ausweislich des Erbscheins des Amtsgerichts F… vom 25.10.2013 ist der Beklagte Erbe zu 1/4 mit den nicht beigetretenen Streitverkündeten …D… (ebenfalls zu 1/4) und …E… (zu 1/2) geworden.

Mit Darlehensvertrag vom 14.08.2002, berichtigt und n[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv