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Rechtsanwälte Kotz GbR

Diebstähle, Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch – rechtfertigen keine Videokamerainstallation

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AG München – Az.: 419 C 13845/21 – Urteil vom 20.01.2022

1. Die Beklagten werden verurteilt, die im Hausflur des Hauseingangs angebrachte Überwachungskamera, sowie die im Erdgeschoss im Bereich der Briefkastenanlage angebrachte Überwachungskamera sowie die im Flur des Untergeschosses angebrachte Überwachungskamera, sowie die im Müllraum angebrachte Überwachungskamera des Anwesens … zu entfernen.

2. Die Beklagten werden verurteilt, es zu unterlassen, zukünftig Überwachungskameras in dem Anwesen … errichten.

3. Den Beklagten wird angedroht, dass für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen 2. ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000,00 Euro oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten gegen sie festgesetzt wird.

4. die Beklagten haben als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 8.000,00 Euro festgesetzt.


Zusammenfassung
(Symbolfoto: Dmitry Kalinovsky/Shutterstock.com)

Die Klägerin mietete 1993 eine Wohnung in einem Gebäude, das der Rechtsvorgängerin der Beklagten gehörte. Die Beklagten wurden im Jahr 2003 die neuen Eigentümer und Vermieter. Im April 2021 installierten die Beklagten mehrere Überwachungskameras in den Gemeinschaftsbereichen des Gebäudes, einschließlich des Eingangs, der Briefkästen, des Kellers und des Müllraums, obwohl sie von der Klägerin und der Mietervereinigung aufgefordert wurden, diese zu entfernen. Die Klägerin macht geltend, dass die Kameras ihr Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung verletzen und dass die ständige Überwachung sie und andere Mieter daran hindert, sich frei zu bewegen, ohne überwacht zu werden. Die Beklagten argumentieren, dass die Kameras installiert wurden, um laufende Sicherheitsprobleme in dem Gebäude wie Diebstahl, Vandalismus und illegale Müllablagerungen zu lösen. Sie behaupten, dass die Kameras nur Bilder von den Beinen von Personen aufzeichnen und dass sie notwendig sind, um die Sicherheit in dem Gebäude zu gewährleisten. Das Gericht muss entscheiden, ob die Beklagten das Recht haben, die Kamer[…]


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