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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – Az.: 11 CS 22.2195 – Beschluss vom 30.11.2022

I. Die Beschwerde wird verworfen.

II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

III. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 7.500,- EUR festgesetzt.


Zusammenfassung
In dem Text wird der Fall eines Mannes erörtert, dem das Landratsamt Neustadt aus gesundheitlichen Gründen den Führerschein entzogen hatte. Der Mann gab an, unter Angst- und Stressstörungen zu leiden, nachdem er einen Schlaganfall erlitten hatte und bei ihm eine chronische Belastungsstörung diagnostiziert worden war. Obwohl die ärztlichen Untersuchungen ergaben, dass der Mann nicht fahrtüchtig war, legte er keinen Bericht über seinen Gesundheitszustand vor. Daraufhin zogen die Behörden seinen Führerschein ein und forderten ihn auf, ihn abzugeben. Der Mann reichte Klage ein, aber das Gericht entschied, dass genügend Beweise vorlagen, um den Entzug zu rechtfertigen. Das Gericht wies die Behauptung des Mannes zurück, es habe eine Verschwörung gegen ihn stattgefunden und seine Fahrtüchtigkeit sei nicht beeinträchtigt worden. Das Gericht entschied außerdem, dass die sofortige Vollstreckung der Entscheidung gerechtfertigt war, weil der Mann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellte. […]

Weiterführende Informationen
Was ist ein Fahreignungsgutachten?
Ein Fahreignungsgutachten ist ein ärztliches Gutachten, das anordnet wird, um zu klären, ob eine Person die Eignung besitzt, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Es wird angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung einer Person bestehen. Das Gutachten kann sowohl bei chronischen Erkrankungen und Behinderungen als auch bei neu auftretenden Symptomen angeordnet werden. Die Prüfung besteht aus einer verkehrsmedizinischen Untersuchung und einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Die MPU wird im Volksmund oft auch als „Idiotentest“ bezeichnet. Das ärztliche Gutachten zur Fahreignung wird angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung einer Person bestehen und eine Fahrerlaubnis ausgestellt oder verlängert werden soll. Die gesundheitlichen Voraussetzungen, sowohl körperlich als auch psychisch, müssen erfüllt sein, um als Fahrer eines Kraftfahrzeugs zu agieren.


Gründe
I.

Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen A79, A2, A1, AM, B, BE, CE79, C1, C1E, L und T.

Im Jahr 2021 wurde der Fahrerlaubnisbehörde […]


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