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Indexmietvertrag – Vorteile und Nachteile

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Indexmiete: die bequeme Art der Mieterhöhung?
Es ist in einem Mietverhältnis zwischen dem Vermieter und dem Mieter absolut üblich, dass das rechtliche Verhältnis auf einem Mietvertrag beruht. In der gängigen Praxis ist in diesem Mietvertrag auch die Netto-Kaltmiete für einen gewissen Zeitraum festgeschrieben, sodass die Miete als fixiert gilt und von dem Vermieter lediglich unter ganz bestimmten Rahmenbedingungen erhöht werden kann.

Es gibt jedoch durchaus auch eine andere Mietvertragsart, welche jedoch in der gängigen Praxis eher als unüblich anzusehen ist. Die Rede ist an dieser Stelle von dem sogenannten Indexmietvertrag. Diese Mietvertragsart kommt für gewöhnlich bei gewerblichen Anmietungen zur Anwendung und bindet die Höhe des Mietzinses an einen ganz bestimmten Index, bei dem es sich für gewöhnlich um den Lebenshaltungskostenindex handelt. Die Miete wird in diesem Fall als sogenannte Basismiete angesehen und erfährt, je nachdem in welche Richtung der Index tendiert, Korrekturen nach oben oder nach unten.
Rechtliche Grundlage
Die Indexmiete – was ist das? Bei dieser Art der Miethöhenanpassung wird der Mietzins jedes Jahr dem aktuellen Stand des Verbraucherpreisindexes (VPI) angepasst – in der Regel steigt er damit jedes Jahr etwas an. (Symbolfoto: timyee/Shutterstock.com)

Die rechtliche Grundlage für den Indexmietvertrag stellt der § 557 b Bürgerliches Gesetzbuch dar. In früheren Tagen war diese Form des Mietvertrags lediglich privaten Mietvertragsverhältnissen vorbehalten. Mittlerweile jedoch erlaubt der Gesetzgeber auch die Verwendung dieser Mietvertragsform in dem gewerblichen Bereich. Seit diesem Zeitpunkt ist der Indexmietvertrag im privaten Bereich eher eine Seltenheit geworden.
Die Grundlagen dieser Mietvertragsform
In dem Indexmietvertrag sind sämtliche Vereinbarungen, die zwischen dem Mieter und dem Vermieter getroffen werden, enthalten. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist der Umstand, dass die Miete an den Index (die Lebenshaltungskosten) gebunden ist. Sollten der Index ansteigen, so steigt damit auch die Höhe der Mietzinszahlung. Als Basis hierfür dienen die Angaben, die von dem Statistischen Bundesamt ermittelt und bekannt gegeben werden. Die Mietzinszahlung steigt dabei in der exakt gleichen Relation.

Für gewöhnlic[…]


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