Droht trotzdem eine Strafe wenn der Fahrer auf dem Blitzerfoto nicht zu erkennen ist?
Jetzt ist es passiert. Das erste Mal geblitzt und auf dem Foto ist der Fahrer nicht zu erkennen. Was nun? Muss man trotz unkenntlichem Blitzerfoto mit Konsequenzen rechnen? Wie soll man sich verhalten? Dieser Artikel soll Ihnen eine kleine Hilfestellung bieten, was Sie jetzt tun können oder müssen.
Ein erster wichtiger Punkt hierbei ist es, den erhaltenen Bußgeldbescheid von einem Fachmann überprüfen zu lassen. Auch wenn der fahrer auf dem Blitzerfoto erkennbar ist, sind viele Bußgeldbescheide fehlerhaft oder anfechtbar. Laden Sie hier Ihren Bußgeldbescheid unverbindlich hoch und erhalten unsere Ersteinschätzung.
Einmal nicht aufgepasst und schon geblitzt – wie ärgerlich
Ein Blitzerfoto ist ein unmittelbares Beweisstück. In der Regel kann man den Fahrer auf dem Foto erkennen und die Fahrzeugdaten ablesen. Aber was, wenn der Fahrer auf dem Foto unkenntlich ist? (Symbolfoto: didesign021/Shutterstock.com)
Unzählige Autofahrer in Deutschland werden den Schreck und den Ärger kennen, wenn es plötzlich auf der Strecke blitzt. Nicht selten ist sich der Fahrer in diesem Moment überhaupt nicht des Umstandes bewusst gewesen, dass die zulässige Maximalgeschwindigkeit auf dieser Strecke überschritten wurde. In der Regel handelt es sich lediglich um einige wenige Tachostriche, welche das erlaubte Höchstmaß überschreiten. Eines ist jedoch nach solch einer Situation gewiss: Es wird Post von der zuständigen Behörde geben. In dieser Post, welche den Bußgeldbescheid beinhaltet, wird von den Behörden direkt auch gleich das Beweisfoto mitgeliefert. Nicht selten ist dieses Foto jedoch sehr unscharf, sodass der betreffende Autofahrer auf dem besagten Foto überhaupt nicht erkannt werden kann. Den wenigsten Verkehrssündern ist dabei der Umstand bewusst, dass in derartigen Fällen der gesamte Bußgeldbescheid durchaus rechtlich ungültig sein kann und wie in derartigen Situationen vorgegangen werden sollte.
Sollte das Blitzerfoto auf dem Bußgeldbescheid unscharf oder überhaupt nicht erkennbar sein, so ist der Einspruch gegen den entsprechenden Bußgeldbeschei[…]