Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Führungszeugnis für den Arbeitgeber beantragen

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Alles wichtige zur Beantragung eines Führungszeugnisses
Kaum ein Dokument ist so persönlich wie das Führungszeugnis, welches jedoch zu den unterschiedlichsten Anlässen benötigt wird. Sei es für die Beantragung von einem Visum oder für die Bewerbung bei gewissen Arbeitgebern, das Führungszeugnis ist ein überaus wichtiges und durchaus aussagekräftiges Dokument. Ebenso, wie viele andere Dokumente auch, muss das Führungszeugnis zuvor erst einmal beantragt werden, was an sich lediglich als bürokratische Formalität anzusehen ist.

Trotz dieses Umstandes haben sehr viele Menschen ein überaus negatives Gefühl, wenn das polizeiliche Führungszeugnis von einem potenziellen Arbeitgeber abverlangt wird. Der Grund für dieses negative Gefühl liegt in dem Umstand, dass niemand gern positiv den Zusammenhang zwischen der Speicherung von Daten zur eigenen Person und der Zukunft herstellt. Dies rührt jedoch in erster Linie daher, dass nur sehr wenig über das Führungszeugnis an sich oder die zuständige Stelle, bei welcher das Dokument beantragt wird, bekannt ist. Auch das Antragsprozedere ist nur wenigen Menschen wirklich bekannt.

Der Antrag für das Führungszeugnis ist in Deutschland an das Bundeszentralregister zu richten!
Um was genau handelt es sich bei dem Bundeszentralregister eigentlich?
Das Führungszeugnis ist ein Dokument, das die Personalien sowie die Vorstrafen einer Person aufzählt und häufig bei der Arbeitsaufnahme verlangt wird. (Symbolfoto: Song_about_summer/Shutterstock.com)

Das Bundeszentralregister ist ein amtliches Zentralregister, welches seine Arbeit auf der Grundlage des § 1 BZRG (Bundeszentralregistergesetz) verrichtet. Das Bundeszentralregister ist dem Bundesamt Justiz unterstellt und hat seinen Hauptsitz in Bonn. In dem Zentralregister werden sämtliche relevanten Einträge sowie Vorstrafen einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, aufgenommen sowie geführt. Zu den Eintragungen, welche sich dort finden, gehören Vermerke im Zusammenhang mit eventuellen Strafrückstellungen einer Person oder auch im Zusammenhang mit der Schuldfähigkeit der betreffenden Person. Auch Straftaten mit Bezug auf das BtMG (Betäubungsmittelgesetz) finden sich in den A[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv