Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall –  Veranlassung zur Klageerhebung

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

OLG Karlsruhe – Az.: 9 W 37/19 – Beschluss vom 27.09.2019

1. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Konstanz vom 03.07.2019 – E 3 O 113/19 – aufgehoben.

2. Die Kosten des Verfahrens vor dem Landgericht trägt die Beklagte.

3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
Gründe
I.

Die Parteien streiten im Beschwerdeverfahren über die Kosten des Zivilprozesses vor dem Landgerichts Konstanz nach übereinstimmender Erledigung.

Am 15.01.2019 kam es im Schwarzwald zu einem Verkehrsunfall. Der Kläger war als Fahrer und Halter eines Pkw Golf beteiligt. Die Beklagte ist die für das Fahrzeug des Unfallgegners zuständige Haftpflichtversicherung. Ursächlich für den Unfall war – allein – eine Vorfahrtsverletzung des anderen Fahrzeugs. Der Fahrer des anderen Fahrzeugs nahm sich unmittelbar nach der Kollision noch an der Unfallstelle mit einer Schusswaffe das Leben.

Mit Schreiben vom 17.01.2019 wandte sich der Prozessbevollmächtigte des Klägers an die Beklagte. Er wies darauf hin, die Schuldfrage bei dem streitgegenständlichen Verkehrsunfall sei aufgrund der Vorfahrtsverletzung des Unfallgegners eindeutig. Der Kläger sei verletzt worden, das Fahrzeug des Klägers sei erheblich beschädigt worden. Er forderte die Beklagte unter Fristsetzung zum 27.01.2019 auf, eine „übliche Abschlagszahlung“ in Höhe von 5.000,00 € zu zahlen. Mit weiterem Schreiben vom 23.01.2019 bezifferte der Klägervertreter verschiedene Schadenspositionen unter Beifügung eines Schadensgutachtens. Er forderte die Beklagte gleichzeitig auf, bis zum 03.02.2019 die von ihm errechnete Summe in Höhe von 12.674,25 € zu überweisen. In einem dritten außergerichtlichen Schreiben vom 14.02.2019 ergänzte der Klägervertreter die Schadensabrechnung, und forderte nunmehr zur Zahlung eines Gesamtbetrages in Höhe von 15.588,32 € bis zum 25.02.2019 auf. Innerhalb der verschiedenen Fristen erfolgte von Seiten der Beklagten keine Reaktion.

Mit Schriftsatz vom 27.02.2019, eingegangen beim Landgericht Konstanz am 28.02.2019, hat der Prozessbevollmächtigte für den Kläger Klage erhoben über den bereits vorher angegebenen Gesamtbetrag in Höhe von 15.588,32 €, zuzüglich Zinsen und zuzüglich vorgerichtlicher Anwaltskosten. Am 27.02.2019, also am Datum der Klageschrift, ging beim Klägervertreter eine E-Mail der Beklagten ein, mit welcher diese dem Klägervertreter anheimstellte, für die Ansprüche des Klägers aus dem Verkehrsunfall vom 15.01.2019 „die Aktivlegitimation zu klären“, […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv