Miete und Pacht: Wo liegen die Unterschiede?
Es gibt heutzutage eine wahre Vielzahl von Selbstständigen, die sich auf die Suche nach Räumlichkeiten gewerblicher Natur begeben oder etwaig nur ein Grundstück für den eigenen Gewerbebetrieb benötigen. Unabhängig davon, ob es sich um eine Arztpraxis oder ein Restaurant respektive landwirtschaftlichen Nutzflächen handelt – auf kurz oder lang wird die selbstständige Person nahezu zwangsläufig mit der Thematik des Pachtvertrages konfrontiert. Auf den ersten Blick mag der Pachtvertrag vom reinen Grundprinzip eine gewisse Ähnlichkeit mit dem klassischen Mietvertrag aufweisen. Auf den zweiten Blick offenbaren sich jedoch durchaus etliche Unterschiede, welche nicht automatisch zwingend zum Nachteil für die pachtende Person sind.
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Um was genau handelt es sich bei der Pacht eigentlich?
Miete und Pacht: Der Unterschied einfach erklärt (Symbolfoto: timyee/Shutterstock.com)
Die Pacht ist im Grunde genommen lediglich eine Gebrauchsüberlassung von einem ganz bestimmten Gegenstand auf zeitlich begrenzter Basis. Jeder Pacht liegt dabei ein entsprechender Pachtvertrag zugrunde, in welchem die jeweiligen Rahmenbedingungen der Pacht wie eben jene Nutzungsdauer in Verbindung mit der entsprechenden Pachtzahlung schriftlich und für alle Beteiligten rechtlich binden entsprechend fixiert wird. Im Hinblick auf den Gegenstand der Pacht gibt es keinerlei Einschränkungen. In der gängigen Praxis werden in Deutschland jedoch vorwiegend Grundstücke sowie Ländereien nebst Wäldern etc. verpachtet.
Im Rahmen des Pachtvertrages erhält der Pächter die Berechtigung, den Pachtgegenstand zu nutzen und daraus auch den wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen. Bei einem Pachtgrundstück beispielsweise darf der Pächter Obst und Gemüse anbauen und dieses für den eigenen wirtschaftlichen Vorteil zu nutzen bzw. zu veräußern. Im Gegenzug erhält der Grundstückseigentümer für die Verpachtung des Grundstücks eine festgelegte Zahlung des Pächters. In der gängigen Praxis kommt eine Pa[…]