Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Pachten statt mieten: Was Sie über Pachtvertrag und Pachtrecht wissen sollten

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Miete und Pacht: Wo liegen die Unterschiede?
Es gibt heutzutage eine wahre Vielzahl von Selbstständigen, die sich auf die Suche nach Räumlichkeiten gewerblicher Natur begeben oder etwaig nur ein Grundstück für den eigenen Gewerbebetrieb benötigen. Unabhängig davon, ob es sich um eine Arztpraxis oder ein Restaurant respektive landwirtschaftlichen Nutzflächen handelt – auf kurz oder lang wird die selbstständige Person nahezu zwangsläufig mit der Thematik des Pachtvertrages konfrontiert. Auf den ersten Blick mag der Pachtvertrag vom reinen Grundprinzip eine gewisse Ähnlichkeit mit dem klassischen Mietvertrag aufweisen. Auf den zweiten Blick offenbaren sich jedoch durchaus etliche Unterschiede, welche nicht automatisch zwingend zum Nachteil für die pachtende Person sind.

[toc]

Haben Sie Fragen im Mietrecht oder zu einem Pachtvertrag? Gerne Beraten und vertreten wir Sie im Mietrecht. Jetzt Ersteinschätzung anfordern!

Um was genau handelt es sich bei der Pacht eigentlich?
Miete und Pacht: Der Unterschied einfach erklärt (Symbolfoto: timyee/Shutterstock.com)

Die Pacht ist im Grunde genommen lediglich eine Gebrauchsüberlassung von einem ganz bestimmten Gegenstand auf zeitlich begrenzter Basis. Jeder Pacht liegt dabei ein entsprechender Pachtvertrag zugrunde, in welchem die jeweiligen Rahmenbedingungen der Pacht wie eben jene Nutzungsdauer in Verbindung mit der entsprechenden Pachtzahlung schriftlich und für alle Beteiligten rechtlich binden entsprechend fixiert wird. Im Hinblick auf den Gegenstand der Pacht gibt es keinerlei Einschränkungen. In der gängigen Praxis werden in Deutschland jedoch vorwiegend Grundstücke sowie Ländereien nebst Wäldern etc. verpachtet.

Im Rahmen des Pachtvertrages erhält der Pächter die Berechtigung, den Pachtgegenstand zu nutzen und daraus auch den wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen. Bei einem Pachtgrundstück beispielsweise darf der Pächter Obst und Gemüse anbauen und dieses für den eigenen wirtschaftlichen Vorteil zu nutzen bzw. zu veräußern. Im Gegenzug erhält der Grundstückseigentümer für die Verpachtung des Grundstücks eine festgelegte Zahlung des Pächters. In der gängigen Praxis kommt eine Pa[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv