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Betriebskostenabrechnung bei Einfamilienhaus – Anforderungen

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LG Hannover – Az.: 17 S 33/20 – Urteil vom 17.12.2021

In dem Rechtsstreit hat das Landgericht Hannover – 17. Zivilkammer auf die mündliche Verhandlung vom 05.11.2021 für Recht erkannt:

1 Auf die Berufung des Klägers wird das am 25.06.2020 verkündete Urteil des Amtsgerichts Neustadt a.Rbg. (41 C 775/19) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt abgeändert:

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger 2.717,89 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.03.2019 zu zahlen.

Die Kosten erster Instanz tragen der Kläger zu 88 % und die Beklagten zu 12 %. Die Kosten zweiter Instanz tragen die Beklagten.

2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.717,89 Euro festgesetzt.
Gründe
I.

Gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wird auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil Bezug genommen.

Die Parteien streiten noch um Ansprüche aus einer Nebenkostenabrechnung.

Vor dem Amtsgericht führten die Parteien einen Rechtsstreit, der auf Räumung und Zahlung gerichtet war. Mit Urteil vom 25.06.2020 wies das Amtsgericht Neustadt am Rübenberge die Klage insgesamt ab. Mit seiner Berufung greift der Kläger das erstinstanzliche Urteil nur noch insoweit an, als die Klage auch in Höhe eines Zahlungsbetrages von 2.717.89 Euro abgewiesen wurde.

(Symbolfoto: fizkes/Shutterstock.com)

Der Kläger ist der Ansicht, dass das Amtsgericht zu Unrecht angenommen hat, dass die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016 formell unwirksam sei. Bei einem Einfamilienhaus bedarf es nicht der Angabe eines Umlageschlüssels. Der vom Amtsgericht monierte fehlende Abzug der Vorauszahlungen ergebe sich schon aus dem Anschreiben, weil dort ausgeführt sei, dass die Beklagten im fraglichen Zeitraum keine Vorauszahlungen geleistet hätten. Die Kosten für den Wasserverbrauch habe der Kläger gezahlt, weil er von der .. als Eigentümer in Anspruch genommen wurde und die Beklagten trotz Vertragskündigung durch die .. weiter Wasser verbraucht hätten.

Der Kläger beantragt, das Urteil des Amtsgerichts Neustadt am Rübenberge vom 25.06.2020 wird aufgehob[…]


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