Wie hoch sind die Notargebühren und Grundbuchkosten beim Kauf eines Hauses?
Der Erwerb einer Immobilie oder auch eines Grundstücks ist in Deutschland ein Akt, der zwingend mithilfe eines Notars abgewickelt werden muss. Dies schreibt der Gesetzgeber so vor, damit das gesamte Rechtsgeschäft auch tatsächlich rechtskräftig durchgeführt werden kann. Natürlich ist die Leistung des Notars mit weitergehenden Gebühren verbunden, welche allgemeinhin als Kaufnebenkosten bezeichnet werden. Zusätzlich zu dem Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks muss dementsprechend auch noch ein zusätzlicher Betrag für die Notarleistung einkalkuliert werden.
Aus welchem Grund entstehen die Gebühren überhaupt?Hauskauf Notarkosten und Grundbuchkosten (Symbolfoto: Lisa-S/Shutterstock.com)
Der Grund für die gesetzlich vorgeschriebene notarielle Abwicklung eines Immobilien- bzw. Grundstückserwerbs liegt in dem Umstand, dass sowohl die Verkäuferpartei als auch die Käuferpartei gleichermaßen geschützt werden müssen. Es handelt sich bei diesem gesamten Rechtsgeschäft um einen enorm weitreichenden und durchaus komplexen Sachverhalt, weshalb allein schon der Kaufvertrag für das Rechtsgeschäft enorm umfangreich ausfallen muss. Dieser Kaufvertrag muss selbstverständlich auch notariell beurkundet werden, um Rechtssicherheit zu erlangen.
Ein Notar übt auf der Grundlage der Bundesnotarordnung (BNotO) ein öffentliches Amt als unabhängiger Träger aus. Dies gilt auch dann, wenn der Notar arbeitsrechtlich als Freiberufler angesehen wird. Ein Notar bei einem Kauf einer Immobilie bzw. eines Grundstücks ist somit in seiner Stellung bzw. Funktion dem Richter oder auch Bürgermeister bzw. Schöffen gleichgestellt. Ein Notar nimmt jedoch aufgrund seiner Neutralitätsverpflichtung keinerlei Vermittlerrolle zwischen den Vertragsparteien ein.
Wer bezahlt den Notar in welcher Höhe?
In der gängigen Praxis erfolgt seitens des Käufers die Beauftragung eines Notars, weshalb auch die Kaufpartei einen überwiegenden Anteil an den gesamten Notarkosten übernimmt. Auf die Verkäuferpartei entfallen für gewöhnlich lediglich die Kosten für Grundbuch[…]