OLG Naumburg – Az.: 12 Wx 28/15 – Beschluss vom 23.05.2016
Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts – Grundbuchamt – Bernburg vom 13. Mai 2015 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis zu 500.000,00 €.
Gründe
I.
Als Eigentümer des im Grundbuch von Bernburg Blatt … verzeichneten Grundstücks sind eingetragen:
D. C.,
W. J.,
T. F.,
R. K.,
A. Pn.,
M. P.,
J. R.,
T. Re.,
als Gesellschafter der bürgerlichen Rechts – mit der Bezeichnung „…“.
Mit Schriftsatz vom 12. September 2013 übersandte der Verfahrensbevollmächtigte die Urschrift eines Grundbuchberichtigungsantrages vom 18. Juli 2013 (4 UR 526/2013), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts und die beglaubigte Abschrift zweier Vollmachten. Dies war zum einen die Generalvollmacht der Eheleute T. und R. F. vom 1. Juli 1997 in einer den Eheleuten F. am 2. Juli 1997 erteilten Ausfertigung und zum anderen eine Spezialvollmacht der R. F. gemeinschaftlich mit P. F. vom 14. Juli 2009 in einer der R. F. am 15. Juli 2009 erteilten Ausfertigung. Zugleich stellte der Verfahrensbevollmächtigte die in der Urkunde vom 18. Juli 2013 enthaltenen Eintragungsanträge. Diese Urkunde ist unterzeichnet von D. C., W. J., R. K., A. Pn., J. R., T. Re. sowie von P. und T. F., diese beiden mit dem Zusatz „zugleich für die T. -F.-Erben“, und von M. P., dieser mit dem Zusatz „zugleich für die M.P. Holding GmbH, H. „. In der Sache enthält die Urkunde u.a. folgende Erklärungen:
„Herr T. F. ist am 17.06.1998 in H. verstorben. Frau R. F. geborene M. ist am 03.12.2011 mit dem letzten Wohnsitz in F. nachverstorben. Deren Erben haben sich in der Weise wegen des Nachlasses der Eltern auseinandergesetzt, dass der Gesellschaftsanteil von Herrn T. F. von 10 % mit Zustimmung von Frau R. F. auf dessen fünf Kinder zu gleichen Teilen, demnach zu 2 % zum Todestag des Vaters übergegangen ist. Hiernach sind zum 01.07.2013 die Herren S., M. und L. F. aus der Gesellschaft ausgeschieden und haben ihre Gesellschaftsanteile jeweils hälftig auf ihre Geschwister P. F. und T. F. abgetreten und übertragen.“
„Herr M. P. hat seinen Gesellschaftsanteil zum 01.07.2012 insgesamt auf die von ihm allein vertretene und im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 740933 eingetragene M. P. Holding GmbH, Sitz H. (p.A. H., D. Straße 16) abgetreten und übertragen.“
„Der übrige Gesellschafterbestand blieb unverändert.“
„Wir bewilligen und beantragen die Berichtigu[…]