Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Eigenbedarfskündigung – Vermieter muss Wegfall schlüssig darlegen

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

AG Leipzig – Az.: 166 C 2930/19 – Urteil vom 04.03.2021

1. Das Versäumnisurteil vom 22.11.2019 wird aufgehoben.

2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zu 1) und 2) als Gesamtgläubiger einen Betrag in Höhe von 10.723,09 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 26.06.2019 zu bezahlen.

3. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, den Klägern zu 1) und zu 2) als Gesamtgläubigern den Nettomietzinsdifferenzschaden zu ersetzen, der aufgrund der Anmietung einer vergleichbaren Ersatzwohnung für das ehemalige Mietverhältnis im Dachgeschoss (Wohnung Nr. 8) in der Liegenschaft ### den Klägern zukünftig noch entstehen wird.

4. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Dies gilt nicht für die durch die Säumnis der Kläger entstandenen Kosten. Diese haben sie selbst zu tragen.

5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckten Betrages für die Kläger vorläufig vollstreckbar.

Beschluss: Der Streitwert wird auf 13.372,69 EUR festgesetzt.
Tatbestand:
(Symbolfoto: fizkes/Shutterstock.com)

Die Kläger verlangen als ehemalige Mieter des Beklagten von diesem Schadensersatz wegen aus ihrer Sicht vorgetäuschten Eigenbedarfs bei Kündigung eines Mietverhältnisses zur Überlassung von in Leipzig belegenem Wohnraum.

Der Beklagte ist Geschäftsführer der Firma ### die sich unter anderem mit der Vermarktung von Immobilien befasst. Er ist auch Geschäftsführer einer weiteren GmbH, deren Geschäftszweck der Verkauf und die Verwaltung von Immobilien ist.

Er kaufte die an die Kläger seit 2007 vermietete, im Hause ### belegene Wohnung zum Preis von 152.000,00 EUR und wurde nach Auflassung am 15.03.2016 am 09.11.2016 als ihr neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen.

Den Klägern wurde im Mai 2016 von einem für das von dem Beklagten geführte Unternehmen ### mitgeteilt, der Erwerber der Wohnung wolle diese selbst beziehen und böte den Klägern an, bis zu ihrem Auszug mietfrei dort zu wohnen. Mit Schreiben vom 23.08.2016 (Bl. 24) wurde den Klägern erklärt, ihr Wohnungseigentümer habe sich noch nicht abschließend entschieden, ob er die Wohnung selbst beziehen möchte. Es wu[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv