Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Lebensversicherung – Nachweis einer Selbsttötung – Suizid

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

LG Hamm – Az.: I-20 U 27/16 – Urteil vom 27.09.2017

Die Berufung der Klägerin gegen das am 19.01.2016 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts … wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Gründe
I.

Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Zahlung von 199.000,00 EUR aus einer Lebensversicherung ihres verstorbenen Ehemannes.

Der Versicherungsnehmer schloss bei der Beklagten u.a. eine Risikolebensversicherung ab. Ausweislich des Versicherungsscheins vom 10.11.2010 begann die Versicherung zum 01.12.2010. Der Versicherungsnehmer und die Beklagte vereinbarten für den Todesfall eine Versicherungsleistung in Höhe von 199.000,00 EUR; sie bezogen zudem die Allgemeinen Bedingungen für die Risikoversicherung (im Folgenden: ALB) in den Vertrag ein. Begünstigter des Versicherungsvertrages war der zum Zeitpunkt des Todes mit dem Versicherungsnehmer in gültiger Ehe lebende Ehepartner. Nach § 6 Abs. 2 ALB besteht bei vorsätzlicher Selbsttötung des Versicherungsnehmers vor Ablauf der Dreijahresfrist seit Abschluss des Versicherungsvertrages nur dann Versicherungsschutz, wenn nachgewiesen wird, dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Versicherungsscheine vom 10.11.2010 und vom 10.11.2012 einschließlich der Versicherungsbedingungen Bezug genommen.

Am 03.07.2013 verwies die Polizei den Versicherungsnehmer aus der ehelichen Wohnung, nachdem er eine gefüllte PET-Wasserflasche in Richtung der Klägerin geworfen und diese am Hals getroffen hatte. Am 06.07.2013 fuhr der Versicherungsnehmer in betrunkenen Zustand mit seinem Fahrzeug und geriet in eine Polizeikontrolle. Mit am 12.02.2013 erlassenen Beschluss wies das Amtsgericht – Familiengericht – C der Klägerin die eheliche Wohnung für die Dauer des Getrenntlebens zu. Es gab dem Versicherungsnehmer auf, die Wohnung zu verlassen und untersagte ihm, diese ohne Zustimmung der Klägerin zu betreten. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschluss des Familiengerichts Bezug genommen (Aktenzeichen: AG C, 7 F 285/13). In der Folgezeit bezog der Versicherungsnehmer […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv