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Lackschaden berechtigt zur Wandelung eines Neufahrzeugs

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Oberlandesgericht Oldenburg
Az.: 2 U 163/00
Verkündet am 18.10.2000
Vorinstanz: LG Oldenburg – Az.: 1 O 1134/00

In dem Rechtsstreit hat der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg auf die mündliche Verhandlung vom 11. Oktober 2000 für Recht erkannt:
Auf die Berufung des Klägers wird das am 6. Juni 2000 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen geändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 30.179,89 DM DM nebst 4 % Zinsen seit dem 1. März 2000 zu zahlen, und zwar Zug um Zug gegen Rückgabe des Pkws Audi A3 mit dem amtlichen Kennzeichen 0… und der Fahrzeug-Ident.-Nr. 8… nebst Fahrzeugpapieren und Fahrzeugschlüsseln.
Es wird festgestellt, daß sich die Beklagte mit der Annahme des Fahrzeugs nebst Fahrzeugpapieren und Fahrzeugschlüsseln in Verzug befindet.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für den zweiten Rechtszug beträgt bis zu 35.000,– DM.
Der Wert der Beschwer beider Parteien übersteigt nicht 60.000,– DM.

Entscheidungsgründe
Die Berufung hat im wesentlichen Erfolg. Die Klage ist überwiegend begründet. Dem Kläger steht nach den §§ 459 Abs. 1, 463 Satz 2, 477 Abs. 1 S. 1 BGB ein nicht verjährter Schadensersatzanspruch in Höhe von 30.179,89 DM nebst 4 % Verzugszinsen seit dem 01.03.2000 zu, weil die Beklagte ihm einen erheblichen Mangel des verkauften Pkws arglistig verschwiegen hat. Mit der Rücknahme des Fahrzeugs ist die Beklagte in Annahmeverzug.
Der Senat bewertet unter den vorliegenden Umständen den hier vorliegenden – nicht sachgerecht – reparierten Lackschaden als – offenbarungspflichtigen – erheblichen Fehler im Sinn von § 459 Abs. 1 BGB. Er knüpft damit an an eine nicht veröffentlichte Entscheidung des OLG München (Urteil vom 19.05.1981 – 9 U 1291/81, zitiert bei Creutzig, Recht des Autokaufs, 4. Aufl., S. 185, Stichwort „Transportschäden“), nach der eine Nachlackierung – eines Neufahrz[…]


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