Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Berufsunfähigkeitsversicherung – Erwartungsbesorgnis Versicherter

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

OLG Köln – Az.: 20 U 10/15 – Urteil vom 20.04.2018

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12.01.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 26 O 378/06 – unter Zurückweisung der Berufung des Klägers teilweise abgeändert und die Klage in vollem Umfange abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Gründe
I.

Der am 13.10.1963 geborene Kläger verlangt von der beklagten Versicherung Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung wegen einer von ihm behaupteten krankhaften, zur Berufsunfähigkeit führenden Überempfindlichkeit gegenüber diversen, insbesondere in Büroluft vorhandenen Chemikalien. Er machte mit Schreiben vom 27.10.2005 gegenüber der Beklagten geltend, beim Einatmen von Chemikalien in der Atemluft z.B. aus Deosprays, Parfums, Haarspray oder den Ausdünstungen von Teppichklebern, Drucker-Tonerstaub oder mit Weichspüler gewaschener Kleidung unter Beschwerden wie Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Schmerzen (u.a. im Kopf und verschiedenen Gelenken), Hautirritationen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfällen zu leiden. Er verwies dabei auf eine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit seit dem 11.10.2004. Die Beklagte focht in der Folge den Versicherungsvertrag wegen arglistigen Verschweigens von vorbestehenden Erkrankungen an. Der Arglistanfechtung hielt der Kläger entgegen, in den letzten vier Jahren vor Vertragsschluss keine Beschwerden mehr erlitten zu haben und den Vermittler der Beklagten, den Zeugen A, hierüber informiert zu haben.

Der Kläger hat erstinstanzlich behauptet, wegen seiner Überempfindlichkeit gegenüber diversen Chemikalien – einer sog. Multiple Chemical Sensitivity (im Folgenden: MCS) – dauerhaft nicht in der Lage zu sein, seinen Beruf als angestellter Sachbearbeiter im Versicherungsinnendienst oder eine andere, seiner Ausbildung und Erfahrung und mithin seiner Lebensstellung entsprechende Tätigkeit auszuüben. Die Anfechtung der Beklagten gehe ins Leere, weil er in den letzten vier Jahren vor Vertragsschluss keine Beschwerden mehr gehabt und den Vermittler der Beklagten hierüber informiert habe.

Der Kläger hat erstinstanzlich beantragt,

1.  die Beklagte zu verurteilen, an ihn aus der Berufsun[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv