Was Patienten und Patientienen über ihre Rechte wissen müssen
Was ist das Patientenrechtegesetz und was genau regelt es?
Was versteht man unter einem Behandlungsvertrag?
Inwiefern muss ich als Patient bei der Behandlung mitwirken und welche Informationspflichten treffen den Arzt?
Wieso kommt der Einwilligung eine große Bedeutung zu?
Worüber hat der Arzt aufzuklären?
Was versteht man unter der Dokumentationspflicht?
Unter welchen Voraussetzungen kann ich Einsicht in meine Patientenakte nehmen?
Was gilt hinsichtlich der Beweislast?
Laut der aktuellen Behandlungsfehlerstatistik des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) waren im Jahr 2019 von allen vorgeworfenen und zur Begutachtung vorliegenden Fällen etwa 25 % der Fälle als Behandlungsfehler zu qualifizieren. Ein Großteil der Vorwürfe bezog sich dabei auf das Fachgebiet der Orthopädie und Unfallchirurgie. Die Rechtsanwaltskanzlei Kotz klärt Sie in dieser kleinen Broschüre über Ihre Rechte als Patient auf, so dass Sie diese auch entsprechend wahrnehmen können. Sollten Sie trotzdem Probleme haben, so sind wir stets für Sie da und verhelfen Ihnen gerne zu Ihrem Recht.
Aktuelle Rechtsprechung zu den Patientenrechten
OLG Frankfurt am Main: Befunderhebungsfehler begründet Anspruch auf Schmerzensgeld
Verstirbt eine 70-jährige Patientin an einer zu spät erkannten Krebserkrankung, sind für die Bemessung des Schmerzensgeldes in besonderem Maße einerseits ihr Leidensweg, insbesondere die Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, maßgeblich und andererseits ihr Alter und ihre familiäre Situation, die Rückschlüsse auf die erlittenen Lebensbeeinträchtigungen zulassen, zu berücksichtigen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) sprach auf dieser Grundlage ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000,00 zu (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 22.12.2020, Az.: 8 U 142/18).