Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
AG Weiden – Az.: 3 Ls 22 Js 223/17 – Urteil vom 07.05.2019
1. Das am 09.01.2017 bei einer polizeilichen Kontrolle im Fahrzeug des Betroffenen Vorgefundene und sichergestellte Bargeld in Höhe von 56.910,00 Euro, welches mit Beschluss des Amtsgerichts Weiden vom 17.01.2017, abgeändert mit Beschluss vom 24.08.2017, beschlagnahmt wurde wird gemäß § 76 a Abs. 4 Nr. 6 b StGB i. V. m. § 29 a I BtMG eingezogen.
2. Der Betroffene L trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften: §§ 76 a Abs. 4 Nr. 6 b StGB, 29 a Abs. 1 BtMG.
Gründe
I.
Am 09.01.2017 gegen 13:50 Uhr fuhr der Betroffene mit einem PKW, Audi A4, an welchem die entwendeten und nicht für dieses Fahrzeug zugelassenen Kennzeichen mit der Nummer XXX angebracht waren, auf der Bundesautobahn A6 bei Waidhaus Richtung Tschechische Republik. Zudem war der Betroffene am 09.01.2017 nicht im Besitz der für das Führen des PKW’s erforderlichen Fahrerlaubnis. Die entwendeten Kennzeichen waren für die Streifenbesatzung PHK Z und PHM T Anlass, die Verfolgung des Fahrzeugs aufzunehmen und den Fahrer einer Kontrolle zu unterziehen. Kurz vor der Abfahrt Waidhaus gelang es den beiden Beamten der Bundespolizeiinspektion Waidhaus, das Fahrzeug des Betroffenen trotz einer Fahrgeschwindigkeit von mehr als 200 km/h zu überholen und Anhaltezeichen zu geben, welche jedoch vom Betroffenen ignoriert wurden. Den Anhalteversuch vereitelte der Betroffene dann letztlich dadurch, dass er mit hoher Geschwindigkeit bei der Abfahrt Waidhaus von der BAB A6 abfuhr, woraufhin die Beamten PHK R … und POK W …die Verfolgung des Audi A4 aufnahmen.
Der Betroffene fuhr dann mit stark überhöhter Geschwindigkeit auf der Ortsverbindungsstraße Waidhaus/Pfrentsch zunächst Richtung Pfrentsch, überholte hierbei mehrere PKWs und einen LKW trotz geltenden Überholverbots und fuhr hierbei trotz winterlicher Straßenverhältnisse teilweise mit einer Geschwindigkeit von mehr als 160 km/h. Auch im Ortsbereich von Pfrentsch fuhr der Betroffene teilweise mit mehr als 120 km/h. Dort gelang es dem Betroffenen, sein Fahrzeug zu wenden und unter erneut grober Missachtung aller verkehrsrechtlichen Vorgaben seine Flucht mit hoher Geschwindigkeit Richtung Waidhaus fortzusetzen. Hierbei kam der Betroffene auch mehrfach von der Fahrbahn ab und überfuhr mehrere Begrenzungspfosten. Nach ca. 4 km erreichte der Betroffene Waidhaus, durchfuhr die geschlossene Ortschaft zum Teil mit 100 km/h und erreichte schließlich die Tschechische Republik, passierte[…]