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Verkehrsunfall – Aufwendungen für Tilgung eines Eigenheimkredits ersatzfähiger Schaden?

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OLG Stuttgart – Az.: 10 U 225/19 – Urteil vom 14.01.2020

I. Auf die Berufungen der Klägerin Ziff.1 und der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 17.05.2019, Az. 3 O 108/18, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.) Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin Ziff.1 15.783,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

– aus 819,45 € seit 01.02.2018,

– aus weiteren 819,45 € seit 01.03.2018

– aus weiteren 819,45 € seit 01.04.2018

– aus weiteren 819,45 € seit 01.05.2018

– aus weiteren 819,45 € seit 01.06.2018

– aus weiteren 819,45 € seit 01.07.2018

– aus weiteren 819,45 € seit 01.08.2018

– aus weiteren 819,45 € seit 01.09.2018

– aus weiteren 819,45 € seit 01.10.2018

– aus weiteren 819,45 € seit 01.11.2018

– aus weiteren 819,45 € seit 01.12.2018

– aus weiteren 819,45 € seit 01.01.2019

– aus weiteren 819,45 € seit 01.02.2019

– aus weiteren 819,45 € seit 01.03.2019

– aus weiteren 819,45 € seit 01.04.2019

– aus weiteren 819,45 € seit 01.05.2019

– aus weiteren 819,45 € seit 01.06.2019

– aus weiteren 819,45 € seit 01.07.2019

– aus weiteren 819,45 € seit 01.08.2019

– aus weiteren 819,45 € seit 01.09.2019

– aus weiteren 819,45 € seit 01.10.2019

– aus weiteren 819,45 € seit 01.11.2019

– und aus weiteren 819,4 € seit 01.12.2019

zu zahlen.

2.) Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin Ziff.2 5.000,00 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 25. November 2017 zu zahlen.

3.) Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin Ziff.3 5.000,00 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 25. November 2017 zu zahlen.

4.) Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin Ziff.4 5.000,00 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 25. November 2017 zu zahlen.

5.) Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger Ziff.5 5.000,00 € zu zahlen.

6.) Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger Ziff.6 5.000,00 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 25. November 2017 zu zahlen.

7.) Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin Ziff.1 eine monatlich jeweils zum Monatsersten im Voraus fällige Re[…]


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