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Rechtsanwälte Kotz GbR

Haftpflichtversicherung – Verkehrsunfallverursachung durch gefährlichen Eingriff in Straßenverkehr

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LG Konstanz – Az.: Me 4 O 290/19 – Urteil vom 03.03.2020

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.564,05 Euro zzgl. Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.04.2019 zu bezahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin außergerichtlich angefallene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 650,34 Euro zzgl. Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.08.2019 zu bezahlen.

3. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

5. Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin nimmt die Beklagte aus einem Unfall in Anspruch.

Sie ist Eigentümerin und Halterin des Fahrzeugs Pkw Opel Astra 1,6 mit dem amtlichen Kennzeichen …, die Beklagte ist Haftpflichtversicherer des unfallverursachenden Fahrzeuges, welches von ihrem Versicherungsnehmer, Herrn P. geführt wurde.

Die Klägerin hatte ihr Fahrzeug ordnungsgemäß vor dem Haus … geparkt. Der Versicherungsnehmer der Beklagten fuhr mit seinem Pkw Audi Q 5 mit einer Geschwindigkeit von mindestens 37 km/h die Fußgängerin M., seine in Scheidung lebende Ehefrau, an, wobei diese gerade aus ihrem Pkw ausstieg und zwischen dem rechten vorderen Kotflügel des Audi Q 5 und dem linken vorderen Kotflügel ihres geparkten Toyota Aygo eingequetscht und hierbei schwer verletzt wurde. Nachfolgend stieß der Versicherungsnehmer der Beklagten mit seinem Pkw Audi Q 5 gegen das Heck des unmittelbar vor dem Toyota seiner Ehefrau geparkten Pkw der Klägerin, der wiederum durch den Aufprall des Audi Q 5 auf das Heck des unmittelbar davor geparkten BMW 320 Touring aufgeschoben wurde.

Mit Urteil vom 18.12.2019 verurteilte das Landgericht Konstanz den Versicherungsnehmer der Beklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten. Wegen der Einzelheiten wird vollumfänglich auf das sich im Anlagenband „gefertigte Kopien aus der Strafakte … befindliche Urteil des LG Konstanz Bezug genommen. Gegen das Urteil hat der Angeklagte Revision eingelegt, er bestreitet ein vorsätzliches Tatgeschehen.

An dem Pkw der Klägerin entstand ein Sachschaden in Form eines Wiederbeschaffungsaufwandes in Höhe von 5.700,00 Euro sowie Sachverständigenkosten in Höhe von 839,05 Euro (Anlagen K 1 und K 2).

Die Klägerin ist […]


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