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Rücktritt vom Mietvertrag

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Wann kann ich ein Wohnungsmietvertrag widerrufen?
Die alte Weisheit „Vertrag ist Vertrag“ hat natürlich auch in der heutigen Zeit noch ihre Bewandtnis, obgleich doch das deutsche Recht ein ausdrückliches Rücktrittsrecht von einem Vertragsverhältnis vorsieht. Es gibt jedoch durchaus Vertragsarten, von denen sich der besagte Rücktritt ein wenig schwererer gestaltet als es bei anderen Vertragsarten der Fall ist. Ein hervorragendes Beispiel hierfür ist der Mietvertrag. Ein Rücktritt von einem Mietvertrag ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich und es empfiehlt sich auf jeden Fall, diese Voraussetzungen zu kennen bzw. bei einem gewünschten Rücktritt von einem Mietvertrag einen erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt zurate zu ziehen.

Grundsätzlich gilt, dass ein abgeschlossener Mietvertrag für beide Vertragspartner Gültigkeit besitzt und dementsprechend auch als bindend angesehen werden muss. Dennoch ist auch von einem Mietvertrag ein Rücktritt möglich.

(Symbolfoto: Von baranq/Shutterstock.com)
Die Voraussetzungen, die für einen wirksamen Rücktritt von einem Mietvertrag denkbar sind, lauten wie folgt:

der Rücktritt von dem Mietvertrag mittels eines ausdrücklich vertraglich vereinbarten Recht
der Rücktritt von einem Mietvertrag durch die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages
der Rücktritt von einem Mietvertrag aufgrund falscher Angaben einer Vertragspartei
der Rücktritt von dem Mietvertrag aufgrund eines Haustürgeschäfts

Diese drei Voraussetzungen sind in dem Mietrecht vorgesehen und weitere Möglichkeiten gibt es nicht. Die genaue Prüfung des Sachverhalts ist dementsprechend unerlässlich für den erfolgreichen Rücktritt.
Der Rücktritt von dem Mietvertrag mittels eines ausdrücklich vertraglich vereinbarten Recht
Das in einem Vertrag schriftlich fixierte Rücktrittsrecht gehört heutzutage im Vertragswesen des alltäglichen Lebens bereits zum Standard. Bedauerlicherweise ist dieser Standard bei einem Mietvertrag bzw. im Mietrecht so in dieser Form noch nicht vorgesehen, da das Mietrecht kein allgemeines grundsätzlich geltendes Rücktrittsrecht kennt. Es gilt jedoch auch im Mietrecht das Prinzip der Vertragsfreiheit, sodass sich ein Vermieter und ein Mieter a[…]


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