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Rechtsanwälte Kotz GbR

Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat

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ArbG Hagen (Westfalen) – Az.: 4 BV 39/10 – Beschluss vom 06.10.2011

Der Antrag wird zurückgewiesen.
Gründe
I.

Die Beteiligten streiten um den Ausschluss des Antragsgegners aus dem Betriebsrat.

Die Antragstellerin ist ein mittelständisches Unternehmen, dessen Betriebszweck auf die Herstellung von Gesenkschmiedeteilen gerichtet ist. Der am … geborene Antragsgegner gehört dem am 23.03.2010 gewählten Betriebsrat der Antragstellerin an, der aus 7 Mitgliedern besteht. Betriebsratsvorsitzender ist …, der von vertreten wird.

Am 12.10.2010 fand bei der Antragstellerin eine Besprechung statt. An dieser Besprechung nahmen neben dem Betriebsleiter der Antragstellerin, der die Besprechung führte, die zuständigen Facharbeiter sowie der Betriebsratsvorsitzende … und dessen Stellvertreter … teil. Anlass dieser Besprechung war der Umstand, dass die Antragstellerin die Vorgabezeiten für eine bestimmte Maschine in der Abteilung Schmiede, in der auch regulär der Antragsgegner tätig ist, verkürzen wollte. Die Teilnehmer dieser Besprechung kamen letztendlich zu dem Ergebnis, dass die Vorgabezeiten an der betroffenen Maschine in der Abteilung Schmiede entsprechend der Intention der Antragstellerin verkürzt werden. Dieses Ergebnis wurde anschließend schriftlich dokumentiert und in Form eines Aushangs unter dem 14.10.2010 der Arbeitnehmerschaft, darunter auch den 33 Mitarbeitern der Abteilung Schmiede, bekannt gemacht.

An diesem Tag hatte der Antragsgegner Spätschicht. Noch bevor er das Betriebsgebäude betreten hatte, traf er zufällig den Betriebsratsvorsitzenden … auf dem Betriebsparkplatz. Daraufhin kam es zu einem Gespräch in dem es u. a. um den Inhalt der Besprechung vom 12.10.2010 ging, an der der Antragsgegner nicht teilgenommen hatte. Neben dem Betriebsratsvorsitzenden stand ein weiterer dem Betriebsrat nicht angehörender Mitarbeiter der Antragstellerin, … . Im Rahmen dieser Unterredung wandte sich der Antragsgegner zu dem Betriebsratsvorsitzenden … sinngemäß mit den Worten:

„Was soll das sein, warum sind die Zeiten geändert? Die Leute in der Schmiede beschweren sich, sie wollen das nicht mitmachen. In der Vergangenheit ist schon genug gekürzt worden. Die Leute in der Schmiede wollen streiken.“

Der weitere Inhalt des Gesprächs ist zwischen den Beteiligten streitig.

Einen Tag später (15.10.2010) kam es zu einer Unterredung des Antragsgegners mit dem stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden …. Diesem gegenüber äußerte der Antragsgegner sinngemäß:

„Habt denn nur ihr be[…]


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