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Pauschalreisevertrag – Vereitelung einer Urlaubsreise bei Streit über Höhe des Reisepreises

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Landgericht Frankfurt zu Preisänderung bei Pauschalreise
Im vorliegenden Fall wurde die Klage einer Mutter gegen einen Reiseveranstalter wegen der Vereitelung einer Urlaubsreise ihrer Tochter und deren Freundinnen abgewiesen, da die ursprünglich vereinbarte Pauschalreise aufgrund eines Altersfehlers und einer daraus resultierenden Preiskorrektur nicht durchgeführt werden konnte. Trotz der rechtlichen Auseinandersetzung bestätigte das Landgericht nur einen Teil der Schadensersatzforderungen und lehnte die restliche Forderung ab, da die Entschädigung auf der Basis des ursprünglichen, günstigeren Reisepreises berechnet wurde.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 16 U 12/14 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Der Rechtsstreit betraf eine vereitelte Pauschalreise, bei der aufgrund eines Buchungsfehlers der Reisepreis für minderjährige Reiseteilnehmer nachträglich erhöht wurde.
Trotz des Antritts der Reise beim Amtsgericht und einer Teilentscheidung zu ihren Gunsten, blieben die weitergehenden Schadensersatzforderungen der Klägerin unerfüllt, da das Landgericht den ursprünglich bestätigten, günstigeren Reisepreis als Berechnungsgrundlage für die Entschädigung verwendete.
Der Reiseveranstalter verteidigte die nachträgliche Preiserhöhung und wurde vom Landgericht unterstützt, das eine komplette Entschädigung auf Basis des höheren Preises ablehnte.
Das Urteil verdeutlicht die rechtlichen Herausforderungen bei der Vereitelung von Urlaubsreisen, insbesondere bei Preiskorrekturen nach Vertragsabschluss.
Die Entscheidung betont, dass die Entschädigung für vereitelte Urlaube sich auf die Hälfte des ursprünglichen Reisepreises beschränken sollte, gemäß der Rechtsprechung, die eine vollständige Entschädigung ausschließt.
Das Gericht wies auch die Forderung nach Übernahme der vorgerichtlichen Kosten ab, da die entsprechenden Schritte bereits zur Klagevorbereitung gedient hatten.


Reiserechtsstreitigkeiten bei Pauschalreiseverträgen
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