LG Zwickau – Az.: 1 O 95/10 – Urteil vom 18.10.2011
: des Vertrages; widerklagend geltend gemachter Übereignungsanspruch
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, folgende Willenserklärungen abzugeben:
Ich übereigne
a)
das im Grundbuch des Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal, Grundbuch von …, Bl. … vorgetragene Flurstück …
und
b)
das im Grundbuch des Amtsgerichts Hoheinstein-Ernstthal, Grundbuch von …, Bl. … vorgetragene Flurstück …
an den Beklagten und bewillige jeweils dessen Eintragung als Eigentümer im Grundbuch durch Abgabe der Auflassungserklärung gegenüber dem Sequester Herrn RA , … .
3. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin erwarb mit notariellem Kaufvertrag vom 10.01.1996 von der Stadt … das Grundstück Rudolph-Breitscheid-Straße 13 in …, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal, Grundbuch von …, Bl. …, Flurstücks-Nr. … für 330.000,00 DM. Mit weiterem notariellen Kaufvertrag vom 04.09.1996 erwarb die Klägerin von Herrn … das Grundstück … in …, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal, Grundbuch von …, Blatt …, Flurstücks-Nr. … für 145.000,00 DM.
Nach Zahlung des Kaufpreises wurde die Klägerin jeweils im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen.
Mit notariellen Verträgen vom 16.07.1996 und 10.10.1996 vereinbarten die Parteien für die vorgenannten Grundstücke eine Verpflichtung der Klägerin zur Eigentumsübertragung auf den Beklagten. In den insoweit inhaltsgleichen Verträgen ließen die Parteien dabei u.a. folgende Erklärungen beurkunden:
„…
II.
… verpflichtet sich ihrem Ehemann, Herrn … gegenüber, über den von (…) erworbenen Grundbesitz der Gemarkung … Flst.Nr. (…) nur nach dessen vorheriger Zustimmung zu verfügen. Demnach sind insbesondere Veräußerung und Belastung der Vertragsbesitzes ohne Zustimmung unzulässig. Auf § 137 BGB wurde in diesem Zusammenhang hingewiesen.
Frau … ist verpflichtet, bei einem etwaigen Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung unverzüglich den von (…) erworbenen Vertragsbesitz an ihren Ehemann Herrn … zu übertragen. Weiter steht Herrn … ein Anspruch auf Übertragung des von Frau … erworbenen Vertragsbesitzes zu, falls sie vor ihrem Ehemann verstirbt oder Antrag auf Scheidung der Ehe gestellt wird, und zwar unabhängig davon, wer das Sc[…]