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Verkehrsunfall – Kollision eines Kraftfahrzeugs mit einem die Straße überquerenden Fußgänger

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LG Essen – Az.: 3 O 358/10 – Urteil vom 27.02.2012

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der am 23.06.1948 geborene Kläger, ein Frührentner, nimmt den Beklagten zu 1) als Fahrer, die Beklagte zu 2) als Halterin und die Beklagte zu 3) als Haftpflichtversicherer des PKW mit dem amtliches Kennzeichen: … wegen eine Verkehrsunfalls auf Schadensersatz in Anspruch, der sich am 29.05.2009 gegen 13.38 Uhr in F auf der Straße T ereignet hat.

Zur Unfallzeit befuhr der Beklagte zu 1) die T mit dem PKW der Beklagten zu 2) auf dem linken von drei Fahrstreifen in südlicher Richtung. Den mittleren Fahrstreifen befuhr in gleicher Richtung die Zeugin B mit ihrem PKW schräg hinter dem Beklagten zu 1). Dabei kam es zu einem Verkehrsunfall, in dessen Folge der von dem Beklagten zu 1) gelenkte PKW den Kläger erfasste.

Der Kläger erlitt neben Abschürfungen und Prellungen eine Schienbein-/Mehrfragmentfraktur wie eine Wadenbeinfraktur. Die Schienbeinfraktur wurde einem ärztlichen Attest vom 21.10.2009 zufolge (Blatt 5 bis 7) operativ durch interne Osteosynthesevorrichtung versorgt. Wegen Nichtbefolgung ärztlicher Anordnungen, Selbstmobilisierung und Manipulierung seiner Wunde wurden mehrere Wundrevisionen, insbesondere die Abdeckung des entstandenen Weichteildefekts durch ein Transplantat erforderlich. Der stationäre Aufenthalt dauerte vom 08.07. bis 22.10.2009. Durch die Klinik wurde übergangsweise die Unterbringung des Klägers in einem Heim veranlasst.

Mit der Klage erstrebt der Kläger die Zahlung eines angaffen Schmerzensgeldes, mindestens 10.000,00 €, sowie Feststellung der Ersatzpflicht für alle künftigen Schäden aufgrund des Verkehrsunfalls.

Symbolfoto: Von Photographee.eu/Shutterstock.com

Der Kläger behauptet, er habe zur Unfallzeit die T vom rechten Fahrbahnrand kommend überquert, um zum Zugang zur U-Bahn zu gelangen, der auf dem Mittelstreifen liege. An der Unfallstelle befänden sich nur drei reguläre Fahrspuren, die dritte Fahrspur sei eine rechts gelegene Busspur. Im Bereich der Haltestelle habe der Bek[…]


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