Wo in der Corona-Pandemie ohne Maske ein Bußgeld droht
Seit dem 27. April 2020 gilt in allen deutschen Bundesländern eine Maskenpflicht. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und werden je nach Bundesland mit unterschiedlichen Bußgeldern belegt. Wie die Maskenpflicht kontrolliert wird und wie hoch die Bußgelder bei Missachtung sind, wird je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Welche Regelung gilt in welchem Bundesland? Der folgende Beitrag gibt einen Überblick.
Symbolfoto: Von Radowitz /Shutterstock.com
Bußgeldregelung in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg schreibt ab dem 27. April eine Maskenpflicht für folgende Bereiche vor: Einzelhandel, öffentlicher Nahverkehr (z.B. U-Bahnen, Busse), Bahnsteige sowie Bushaltestellen. Die Regelung gilt für Kinder ab sechs Jahren. Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske oder anderen Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht, wenn medizinische oder andere zwingende Gründe dagegen sprechen. Sie gilt auch nicht, wenn eine Behinderung das Tragen einer Maske unmöglich macht oder wenn ein gleichwertiger baulicher Schutz vorhanden ist, beispielsweise eine Plexiglasscheibe für Kassierer und Kassiererinnen. Bußgelder sind ab dem 4. Mai vorgesehen. Bürger, die keine Maske tragen, müssen anfänglich ein Bußgeld von 15 Euro bezahlen, bei wiederholten Verstößen können die Behörden das Bußgeld auf 30 Euro erhöhen.
Bis zu 5000 Euro Bußgeld in Bayern
Die Mundschutzpflicht in Bayern gilt seit dem 27. April. Als Schutz genügt das Tragen eines eng anliegenden Schals oder Tuchs. Verstöße gegen die Mundschutzpflicht werden in Bayern mit besonders hohen Bußgeldern belegt. Die Deutsche Presse-Agentur nennt als Quelle den aktualisierten Bußgeldkatalog. Wer nach zwei oder drei Tagen immer noch nicht verstande[…]