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Entschädigung – Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch – Benachteiligung

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Landesarbeitsgericht Sachsen – Az.: 5 Sa 414/18 – Urteil vom 11.03.2020

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 28.11.2018 – 1 Ca 1034/18 – wird z u r ü c k g e w i e s e n .

2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger Anspruch auf eine Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund seiner Schwerbehinderteneigenschaft hat.

Der am …1980 geborene Kläger legte im Februar 2014 das Erste Staatsexamen ab. Am 05.12.2016 bestand der Kläger das Zweite Juristische Staatsexamen. Beide Prüfungen bestand der Kläger mit der Note „befriedigend“.

Von 2002 bis 2008 war der Kläger als „TV-Redakteur, Künstlermanagement, Journalist“ tätig. Danach arbeitete er bis 2015 als Immobilienmakler.

Von 2004 bis 2007 absolvierte der Kläger eine Berufsausbildung zum Industriekaufmann.

Von Oktober 2006 bis März 2010 studierte der Kläger an der Universität … Rechtswissenschaften.

Im Rahmen eines Weiterbildungsstudiums von Juni 2014 bis Oktober 2016 an der Fernuniversität … erwarb der Kläger den Abschluss „Master of Laws“.

Am 01.06.2014 begann der Kläger das Rechtsreferendariat beim Land … Die Verwaltungsstation absolvierte der Kläger bei der Stadt …

Seit 04.01.2017 betreibt der Kläger eine Rechtsanwaltskanzlei.

Der Kläger ist schwerbehindert mit dem Grad der Behinderung von 50.

Ab 01.04.2017 war der Kläger als freiberuflicher Rechtsanwalt bei der … tätig.

Vom 01.09.2017 bis 28.02.2018 war der Kläger in der Rechtsanwaltskanzlei … tätig. Dem Kläger wurde das Arbeitszeugnis vom 28.02.2018 (Bl. 78 f. d. A.) erteilt.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Lebenslauf des Klägers Bezug genommen (Bl. 26 f. d. A.).

Im November 2017 veröffentlichte der Beklagte über die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit ein Stellenangebot. Danach sollte zum 01.02.2018 ein „Arbeitsplatz als Führungskraft“ besetzt werden. Nach der Stellenbeschreibung sollte die Stelle als „Amtsleiter/in Rechts- und Kommunalamt“ beim Beklagten besetzt werden. Das Aufgabengebiet sollte die Leitung des Rechts- und Kommunalamtes mit derzeit ca. 20 Bediensteten umfassen. Folgende Anforderungen wurden genannt:

– abgeschlossenes weiterführendes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder gleichwertiger Abschluss) in der Fachrichtung Rechtswissenschaften bzw. 2. Juristisches Staatsexamen (Volljurist/in),

– mehrjährige einschlägige Berufserfahrung,

– […]


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