Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Umweltplakette – Halterhaftung für Parkverstoß

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

OLG Düsseldorf – Az.: 2 RBs 1/20 – Beschluss vom 26.02.2020

Der Betroffene wird unter Aufhebung des angefochtenen Urteils freigesprochen.

Der Betroffene trägt als Halter des Kraftfahrzeugs die Kosten des behördlichen Verfahrens und des ersten Rechtszuges.

Die Kosten der Rechtsbeschwerde und die dem Betroffenen dadurch entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
Gründe
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Verstoßes gegen ein Verkehrsverbot zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen zu einer Geldbuße von 80 Euro verurteilt.

Der Einzelrichter des Bußgeldsenats hat die auf die Sachrüge gestützte Rechtsbeschwerde des Betroffenen zur Fortbildung des Rechts zugelassen und die Sache dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.

Symbolfoto: Von Hadrian/Shutterstock.com

Dem Betroffenen ist Gelegenheit gegeben worden, zur Frage der Kostentragungspflicht als Halter des Kraftfahrzeugs Stellung zu nehmen.

Die Rechtsbeschwerde führt unter Aufhebung des angefochtenen Urteils zum Freispruch des Betroffenen (dazu I.), der jedoch als Halter des Kraftfahrzeugs die Kosten des behördlichen Verfahrens und des ersten Rechtszuges zu tragen hat (dazu II.).

I.

Die Verurteilung des Betroffenen wegen fahrlässigen Verstoßes gegen ein Verkehrsverbot zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen hält rechtlicher Überprüfung schon deshalb nicht stand, weil es an der Feststellung einer Tathandlung des Betroffenen fehlt.

Das Amtsgericht hat folgende Feststellungen und Wertungen getroffen:

„Der Betroffene nahm am 17. April 2019 gegen 14.29 Uhr in M., H-Straße, vor der Hausnummer pp. trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit dem Pkw Opel mit dem amtlichen Kennzeichen … am Verkehr teil, indem der Pkw vor dem Haus geparkt war. An dem Pkw war keine sogenannte grüne Plakette angebracht. …

Jeder, der mit seinem Pkw öffentliche Straßen benutzt, indem der Pkw dort geparkt ist, ist Teilnehmer am öffentlichen Verkehr. Grundsätzlich ist es unerheblich, ob die Teilnahme bewusst – also unmittelbar – erfolgt. Sie kann auch mittelbar erfolgen, indem ein anderer Fahrer den Pkw parkt.

Dam[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv