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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kfz-Haftpflichtversicherung – versuchter Versicherungsbetrug – Ersatz Bearbeitungsaufwand

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AG Osterholz-Scharmbeck – Az.: 4 C 1183/11 – Urteil vom 08.05.2014

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 332,51 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basissatz seit dem 07.08.2008 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreites hat der Beklagte zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. der Streitwert wird auf 332,51 € festgesetzt.
Tatbestand
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.
Entscheidungsgründe
Der Klägerin steht der geltend gemachte Anspruch aus § 280 BGB wegen Verletzung der Nebenpflicht aus dem Versicherungsvertrag, der anderen Vertragspartei keinen Schaden zuzufügen, zu.

Nach der durchgeführten Beweisaufnahme ist das Gericht davon überzeugt, dass sich der Schadenshergang nicht so zugetragen hat, wie der Beklagte es der Klägerin gegenüber geltend gemacht hat, der Beklagte die Klägerin mithin durch unrichtige Angaben zu einer Leistung veranlassen wollte, wodurch ein erhöhter Bearbeitungsaufwand entstanden ist.

Der gerichtlich bestellte Sachverständige O. ist überzeugend zu dem Ergebnis gekommen, dass der geschilderte Schadensverlauf nicht mit dem Schadensbild vereinbar ist.

Dabei stützt er sich entscheidend darauf, dass die gleichmäßige Schadensintensität in Kombination mit dem treppenförmigen verlauf des Kratzers mit dem behaupteten Schadensverlauf nicht zu erklären ist.

Symbolfoto: Von Monkey Business Images /Shutterstock.com

Ein treppenförmiger Verlauf des Kratzers ist nach den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen nur denkbar, wenn die Geschwindigkeit, mit der der Kratzer gezeichnet wurde, sehr langsam ist. Schon bei einer Geschwindigkeit des Fahrrades von 4-5 km/h ist ein weicherer und homogenerer Schadensverlauf zu erwarten. Dazu kommt, dass bei einer derart langsamen Fahrgeschwindigkeit das Fahrrad nicht mehr stabil fährt, sondern zumindest in geringem Umfang taumelt. Daraus würde aber folgen, dass sich die Tiefe des Kratzers, als die Schadensintensität ändert. Das ist nicht der Fall. Eine weitere Änderung der Intensität des Kratzers zeigten – unabhängig von der Fahrgeschwindigkeit – auch die – sowohl die von d[…]


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