LG Berlin, Az.: 14 O 171/13, Urteil vom 15.04.2014
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.794.300,37 € nebst zinsen von 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 25.11.2011 zu zahlen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.
Tatbestand
Die Parteien streiten über das Bestehen von Schadenersatzansprüchen wegen Korrosionsschäden aufgrund mangelhafter Dämmung von Kühlleitungen.
Der Klage liegt der folgende Sachverhalt zugrunde.
Mit Datum vom 9.7.1993 beauftragte die Klägerin, damals firmierend unter … Vermögendverwaltung KG, die … AG (kurz: …) als Generalunternehmerin mit der Errichtung eines Gebäudekomplexes auf dem Gelände des Quartiers … der F…passagen in der F…straße … in B…-M….
Mit Schreiben vom 10.3.1994 teilte die … der Beklagten, damals firmierend unter … GmbH, Bezug nehmend auf das Bauvorhaben F…-Passagen, Quartier … und das Gewerk Sanitär – Heizung/Kälte, mit: “Aufgrund Ihrer Angebote vom 21. und 22.12.93, gemäß Besprechungsprotokoll vom 02.03.94 und dem Vergabegespräch vom 10.03.94 erteilen wir Ihnen den Auftrag zur Durchführung o.g. Arbeiten. …”
Wegen der weiteren Einzelheiten des Schreibens wird auf die als Anlage K11 mit Schriftsatz vom 5.9.2013 von der Klägerin zu den Akten gereichte Ablichtung, Bl. 65 d.A., Bezug genommen.
Das Gebäude wurde im Laufe des Jahres 1995 fertig gestellt und abgenommen. Ausgeführt wurden die Arbeiten durch die … Gebäudetechnik GmbH mit Sitz in B…, die damals die unter … GmbH B… mit Sitz in B… firmierte.
Gemäß der Baubeschreibung für die Kälteleitungen sollte als Rohrmaterial für diese Stahl 35 nach DIN 2448 in der Form des nahtlosen Schweißens mit normaler Wanddichte und einer Isolierung nach DIN 1841 in der Form der Glasfaserisolierung mit glasverstärkter Aluminiumfolie verwendet werden. Zur Ausführung kam in den Installationsschächten und den Doppelböden stattdessen ein … Pressfittingsystem. Bei diesem wurde einunlegiertes dünnwandiges Stahlrohr, mit einer Wandstärke von 1,5 mm nach DIN 2394, mit einem kompakten Kunststoffmantel aus Polypropylen verwendet. Die einzelnen Rohrverbindungen erfolgten mittels Fittings (Muffen, Bögen, Abzweige), die unter Zuhilfenahme eines Presswerkzeuges mit dem Rohr verpresst wurden.
In einem mit Datum vom 10.12.2008 von “… – Herr Dr. F…” gefaxten mit Abtretungsvereinbarung ü[…]