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Haftung einer Klinik für eine Sturzverletzung nach Wannenbad

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OLG Koblenz, Az.: 5 U 1584/13, Beschluss vom 19.05.2014

1. Die Berufung gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 27. November 2013 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

2. Das angefochtene Urteil und der Senatsbeschluss sind vorläufig vollstreckbar.

3. Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 19.830 €.
Gründe
I. Die Berufung ist aus den Erwägungen des Senatsbeschlusses vom 23. April 2014 unbegründet. Dort hat der Senat mitgeteilt:

„1. Die zum Unfallzeitpunkt (4. März 2011) 66-jährige Klägerin nimmt die beklagte Klinik wegen der Folgen eines Sturzes nach einem Wannenbad auf materiellen und immateriellen Schadensersatz sowie Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten in Anspruch. Daneben möchte sie festgestellt haben, dass die Beklagte auch zum Ersatz von Zukunftsschäden verpflichtet ist.

Symbolfoto: Von Ron Zmiri /Shutterstock.com

Wegen persistierender Funktionsbeeinträchtigungen und Schmerzen nach einer 2010 erlittenen Schenkelhalsfraktur links wurde die Klägerin vom 28. Februar bis zum 12. März 2011 in der beklagten Klinik konservativ – orthopädisch, unter anderem balneophysikalisch behandelt. Am 4. März 2011 begab sie sich nach einem Wannenvollbad in die wenige Schritte entfernte Umkleidekabine, wo sie bewusstlos wurde und auf das rechte Knie stürzte, das dauerhaft ebenso schmerzte wie die Lendenwirbelsäule.

Die Klägerin hat vorgetragen, ihr körperlicher Zustand am 4. März 2011 hätte eine pflegerische Hilfestellung nach Beendigung des für sie ungewohnten Vollbades jedenfalls beim Verlassen der Wanne erfordert, wodurch der Sturz sicher vermieden worden wäre.

Dem ist die Beklagte mit der Behauptung entgegengetreten, das klinische Bild am Aufnahmetag und die an den ersten Behandlungstagen gewonnenen weiteren Erkenntnisse hätten keinerlei Anhalt geboten, dass die Klägerin sturzgefährdet sei.

2. Das sachverständig beratene Landgericht, auf dessen Entscheidung zur weiteren Darstellung des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes Bezug genommen wird, hat die auf eine Schmerzensgeldzahlung von 10.000 € und einen materiellen Schadensersatz von 4.830 € gerichtete Klage abgewiesen. Nach den Feststellungen und Schlussfolgerungen des gerichtlichen Sachv[…]


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