LG Saarbrücken, Az.: 13 S 5/15, Urteil vom 25.06.2015
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 03.12.2014 – 3 C 140/14 (07) – wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.
2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Der Kläger begehrt Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, der sich am 02.03.2013 in … (Schweiz) ereignet hat.
Symbolfoto: Von U.J. Alexander / Shutterstock.comDer Kläger fuhr mit seinem Fahrzeug, das in Deutschland zugelassen ist, in Richtung Autobahnauffahrt A 1 (Bern/Basel). Dabei kollidierte er mit einem in der Schweiz zugelassenen Fahrzeug, das von der Zeugin … gelenkt wurde und bei der Beklagten, einem schweizerischen Versicherer, haftpflichtversichert ist.
Mit seiner Klage hat er zunächst von der Zeugin … und der Beklagten seinen Unfallschaden in Höhe von 2.014,15 € nebst Zinsen beansprucht. Zur Begründung hat er vorgetragen, der Unfall sei darauf zurückzuführen, dass die Zeugin … einen Fahrspurwechsel durchgeführt habe. Später hat der Kläger die Klage gegen die Zeugin … zurückgenommen.
Die Beklagte ist der Klage entgegengetreten und hat vorgetragen, der Kläger sei unter Verletzung seiner Wartepflicht auf die bevorrechtigte … Straße aufgefahren.
Die Zeugin … hat im Hinblick auf die ihr gegenüber erklärte Klagerücknahme Kostenantrag gestellt.
Das Amtsgericht hat den Kläger angehört und danach die Klage abgewiesen. Ausgehend von den Angaben sei ausgeschlossen, dass die Zeugin .. einen Fahrspurwechsel durchgeführt habe. Vielmehr liege ein Vorfahrtsverstoß des Klägers vor.
Hiergegen wendet sich der Kläger mit seiner Berufung, mit der er seinen letzten erstinstanzlichen Antrag weiter verfolgt. Der Kläger meint, das Amtsgericht hätte jedenfalls nicht ohne weitere Beweisaufnahme von einem Vorfahrtsverstoß ausgehen dürfen. Das Gericht habe insbesondere keine geeigneten Feststellungen zur Entfernung zwischen dem Einfahrort und dem Kollisionsort getroffen.
Die Beklagte verteidigt die angegriffene Entscheidung.
II.
Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte Berufung ist unbegründet. Das Urteil des Amtsgerichts beruht weder auf einer[…]