Seit dem 04.12.2010 gilt gem. § 2 Abs. 3a StVO eine Winterreifenpflicht für KFZ. Die Winterreifenpflicht besteht grundsätzlich bei winterlichen Verhältnissen und ist nicht an eine bestimmte Jahreszeit oder Zeitraum gebunden. Winterliche Verhältnisse liegen vor bei: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, sowie Eis- und Reifglätte.[ninja_tables id=“9607″]
P = Punkte im Verkehrszentralregister | M = Monate Fahrverbot
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Bußgeldkatalog: ReifenDie Kontrolle des Fahrzeugs im Hinblick auf die Sicherheit im Straßenverkehr ist eine Pflicht, welcher jeder Autobesitzer – soweit dies in seiner Macht steht – auf jeden Fall nachkommen muss. Die Kontrolle der Reifen sollte dabei sehr speziell in regelmäßigen Abständen erfolgen, da die Reifen den wichtigsten Beitrag zur Fahrsicherheit leisten. Dass in Deutschland die Reifen der Witterung entsprechend angepasst sein sollten, dürfte hinlänglich bekannt sein. Die Art der Kontrolle ist jedoch nicht jedem Autobesitzer bekannt. Welche genauen Konsequenzen jedoch bei einer Verkehrskontrolle, in welcher abgefahrene bzw. abgenutzte oder abgelaufene Reifen festgestellt werden, drohen ist für viele Autofahrer leider noch Neuland.Die richtigen Reifen mit der entsprechenden vorgeschriebenen Profiltiefen sorgen dafür, dass das Fahrzeug bei jeder Witterungslage auf der Straße die notwendige Spursicherheit hat. Dementsprechend sollte kein Fahrzeugbesitzer diesen Aspekt bei dem Fahrzeug vernachlässigen.