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Elterliche Sorge – vollständige Übertragung auf die Pflegeeltern

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OLG Celle, Az.: 19 UF 95/16, Beschluss vom 12.09.2016

I. Auf die Beschwerde der Pflegeeltern wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Syke vom 19. April 2016 geändert und wie folgt gefasst:

Den Pflegeeltern wird die elterliche Sorge insgesamt für das Kind J. B., geb. am 14. Februar 2010, übertragen.

II. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.

Die Beteiligten tragen die ihnen im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten selbst.

III. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.
Gründe
I.

Aus der Ehe der Kindesmutter und des Kindesvaters ist deren Sohn J. B. hervorgegangen. Dieser befindet sich im Rahmen einer Jugendhilfemaßnahme nach § 33 SGB VIII seit seinem 4. Lebensmonat im Haushalt der Pflegeeltern zur Dauerpflege.

Nach dem Bericht des Jugendamtes des Landkreises D. vom 29. Juli 2015 nahmen die Kindeseltern an den regelmäßig durchgeführten Hilfeplangesprächen (§ 36 SGB VIII) nicht teil, obwohl auf Seiten ihres Sohnes J. in Folge der Suchtproblematik der Kindeseltern seit dessen Geburt ein erhöhter Förderungsbedarf bestand. Nach Einschätzung des Jugendamtes sind die Kindeseltern seit der Unterbringung ihres Sohnes nicht zuverlässig und bei wichtigen Entscheidungen nicht erreichbar.

Symbolfoto: Von Africa Studio /Shutterstock.com

Mit Schriftsatz vom 19. Januar 2015 beantragten die Pflegeeltern, ihnen die Ausübung der elterlichen Sorge für J. B. mit Zustimmung der Kindeseltern zu übertragen. Die nach § 1630 Abs. 3 BGB erforderliche Zustimmung haben die Pflegeeltern im erstinstanzlichen Verfahren durch schriftliche Erklärungen der Kindeseltern vom 21. April und 13. Juni 2014 belegt. In diesen heißt es: „Hiermit stimme ich, V. B./R. B., den Übertrag der Ausübung der Elterlichen Sorge insgesamt für J. B., auf die Pflegeeltern S. + S. H. zu“.

Im erstinstanzlichen Verfahren konnte der Kindesmutter die Antragsschrift nicht zugestellt werden. Darüber hinaus erschien sie trotz intensiver Bemühungen der Pflegeeltern zur Anhörung vom 11. Februar 2016 nicht. In dieser Anhörung hat der Kindesvater persönlich erklärt, dass er mit der Übertragung der elterlichen Sorge auf die Pfle[…]


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