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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – fiktive Abrechnung des Unfallschadens – Verweis auf günstigere Reparaturmöglichkeit

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LG Memmingen, Az.: 14 S 274/16, Urteil vom 29.06.2016

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Amtsgerichts Neu-Ulm vom 19.01.2016, Az.: 7 C 923/15, wie folgt a b g e ä n d e r t:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 495,17 Euro (i.W.: vierhundertfünfundneunzig 17/100) nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.08.2015 sowie 201,71 Euro an außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz ebenfalls seit dem 11.08.2015 zu zahlen.

II.

Im Übrigen werden die Berufung zurückgewiesen und die Klage a b g e w i e s e n.

III.

Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin 63% und die Beklagte 37%.

IV.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
1.

Von der Darstellung des Tatbestands wird abgesehen (§ 540 Abs. 2 iVm § 313 a Abs. 1 S. 1 ZPO).

2.

Symbolfoto: Von Krasula /Shutterstock.com

Die zulässige Berufung der Beklagten gegen das vorgenannte Endurteil erweist sich aus folgenden Erwägungen im tenorierten Umfang als teilweise begründet:

Der Geschädigte kann wegen Beschädigung einer Sache den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag verlangen (vgl. § 249 Abs. 2 BGB). Hierbei kann er grundsätzlich, wenn sein Kraftfahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden ist, auf der Basis eines Sachverständigengutachtens abrechnen (vgl. Palandt, BGB, 75. Auflage, § 249, Rn 14) und die geschätzten Reparaturkosten einer markengebundenen (vgl. hierzu BGH NJW 2014, 3236) Fachwerkstatt zugrunde legen (vgl. Palandt, aaO), auch wenn die Reparatur gar nicht durchgeführt worden ist oder der Geschädigte seinen unfallbeschädigten Pkw minderwertig oder nur teilweise hat reparieren lassen (vgl. Palandt, aaO, mwN). Grundsätzlich sind auch die von dem Sachverständigen angesetzten Verbringungskosten (Überführungskosten zur Lackierwerkstatt) und UPE-Aufschläge zu ersetzen, wenn sie bei einer Reparatur in einer regionalen markengebundenen Fachwerkstatt üblicherweise anfallen. Desgleichen sind auch grundsätzlich die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zu erstatten (vgl. Pa[…]


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