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Straßenverkehrsgefährdung – Wann liegt eine unübersichtlichen Stelle vor?

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LG Hamm, Az.: 3 Ss 440/05, Beschluss vom 25.10.2005

Das Urteil des Amtsgerichts Herford vom 29.06.2005 wird mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Herford zurückverwiesen.
Gründe
I.

Das Amtsgericht Herford hat den Angeklagten mit dem angefochtenen Urteil wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 30,- € verurteilt. Darüber hinaus hat es dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen und seinen Führerschein eingezogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von noch acht Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Zum Tatgeschehen hat das Amtsgericht folgende Feststellungen getroffen:

„Am 18.06.2003 hat der Angeklagte erneut eine Fahrerlaubnis erworben. Er hat sich nunmehr wegen des folgenden Vorwurfes zu verantworten:

Am 31.12.2004 kurz nach Mitternacht befuhr der Angeklagte mit seinem Pkw Mitsubishi, amtl. Kennzeichen …, in Herford die I2 aus Fahrtrichtung Herford kommend in Fahrtrichtung I-Straße. Im Fahrzeug befanden sich seine Ehefrau und sein Sohn. Der Angeklagte wollte sich gemeinsam mit seiner Familie von der Anhöhe oberhalb Herford das Neujahrsfeuerwerk anschauen. Er hatte auch selbst Feuerwerkskörper dabei, die er auf der Anhöhe zünden wollte. Wie der Angeklagte hatten auch viele andere Personen die Absicht, sich von der oberhalb Herford gelegenen B-Straße bzw. der I-Straße das Feuerwerk anzusehen und dort selbst zum Jahreswechsel Feuerwerkskörper zu zünden.

Als der Angeklagte, der recht spät dran war, denn der Jahreswechsel war bereits erfolgt, die I2 aufwärts in Richtung I-Straße befuhr, hielten sich an der Örtlichkeit bereits viele Personen, die mit ihren Fahrzeugen dorthin gefahren waren, auf. Die aus Fahrtrichtung des Angeklagten gesehen linke Seite der I2 war mit jedenfalls 30 – 40 Fahrzeugen zugeparkt. Diese Fahrzeuge standen teils auf der Fahrbahn und teils auf dem neben der Fahrbahn befindlichen Grünstreifen. Dadurch verblieb von der Fahrbahn der I2 eine Breite von nur 4 m. Die Personen befanden sich außerhalb ihrer Fahrzeuge. Sie standen überwiegend in Gruppen zusammen. Sie hatten sich bereits ein gutes neues Jahr gewünscht und begannen nun die mitgebrachten Feuerwerkskörper zu zünden und abzubrennen. Teils waren Feuerwerkskörper bereits gezündet worden, teils wurden Vorbereitungen für das Zünden w[…]


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