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Rechtsanwälte Kotz GbR

Rettungswagenkosten – Wer ihn ruft, muss zahlen!

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Bundessozialgericht
Az.: B 1 KR 38/07 R
Urteil vom 06.11.2008
Vorinstanzen:
Sozialgericht Aachen, Az.: S 4 KR 44/06, Urteil vom 17.10.2006
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Az.: L 11 KR 23/07, Urteil vom 31.10.2007

Entscheidung:
Auf die Revision der Beklagten werden das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 31. Oktober 2007 und das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 17. Oktober 2006 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in allen Rechtszügen nicht zu erstatten.

Gründe:
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die beklagte Ersatzkasse der bei ihr versicherten Klägerin die Kosten für die Fahrt eines Rettungswagens (RTW) zu erstatten hat.
Die 1964 geborene Klägerin litt am Morgen des 12.5.2006 unter Luftnot und thorakalen Schmerzen beim Husten. Ihre Mutter wandte sich deshalb telefonisch an den Rettungsdienst, wobei ua der Verdacht auf Herzinfarkt zur Sprache kam. Der Leitstellendisponent des Rettungsdienstes alarmierte einen RTW sowie einen Notarzt, der nach körperlicher Untersuchung in der Wohnung der Klägerin die Beförderung mit einem RTW von der Wohnung in ein Krankenhaus verordnete. Da sich die Klägerin wegen der Versorgung ihrer Kinder zu Hause behandeln lassen wollte, lehnte sie die Verbringung in ein Krankenhaus ab. Es kam nicht zu einem Transport.
Mit Bescheid vom 16.5.2006 stellte die Stadt E. als Trägerin des Rettungsdienstes der Klägerin für den Einsatz des RTW 141,42 Euro Gebühren in Rechnung (= 50 % der Grundgebühr einschließlich Leitstellenabgabe), die diese in der Folgezeit beglich. Die Beklagte lehnte es ab, der Klägerin den Betrag (abzüglich Zuzahlung) zu erstatten, weil ein Krankentransport nicht stattgefunden habe (Bescheid vom 30.5.2006; Widerspruchsbescheid vom 20.09.2006).
Das Sozialgericht hat die Beklagte zur Erstattung von 141,42 Euro abzüglich des Eigenanteils verurteilt, weil der Klägerin notwendige Kosten für eine unaufschiebbare Leistung entstanden seien (Urteil vom 17.10.2006).
Das Landessozialgericht (LSG) hat die Berufung der Beklagte[…]


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