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Rechtsanwälte Kotz GbR

Räumungsklage – Vor Ablauf der Widerspruchsfrist des Mieters zulässig?

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AG Pforzheim, Az.: 3 C 129/16, Urteil vom 09.11.2016

1. Die Beklagte wird verurteilt, den … belegenen Bungalow, bestehend aus 3 Zimmern, 1 Küche, 1 Bad mit WC, 1 Flur, Terrasse, Garten, PKW-Stellplatz sowie Gerätehaus, nebst zugehöriger 4 Hausschlüssel und 1 Briefkastenschlüssel geräumt an den Kläger zum 30.11.2016 herauszugeben.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Der Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 31.12.2016 eingeräumt.

4. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte zu 80%, der Kläger zu 20%.

5. Das Urteil ist für den Kläger vorläufig vollstreckbar, sofern nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 5000,- € leistet, es sei denn der Kläger leistet Sicherheit in Höhe von 5000,-€. Für die Beklagte ist das Urteil vorläufig vollstreckbar, sofern nicht der Kläger Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages leistet, es sei denn die Beklagte leistet Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
Beschluss:
Der Streitwert wird auf 5.880,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Räumung einer Mietwohnung.

Das Grundstück, auf dem sich die streitgegenständliche Wohnung befindet, hat der Kläger mit Auflassung vom 18. Januar 2016 und der Eintragung im Grundbuch am 1. Februar 2016 vom früheren Eigentümer erworben. Die Beklagte hatte mit dem früheren Eigentümer einen Mietvertrag beginnend ab dem 1. April 2004 geschlossen.

Foto: nuoil830/Bigstock

Der Kläger ist beruflicher Schäfer und wohnt derzeit in einem Wohnwagen bei seiner Schafsweide. Er leidet an einem Grad der Behinderung von 40%. Die streitgegenständliche Wohnung liegt in der Nähe der Schafsweide des Klägers. Seine Meldeadresse lautet auf … Der Name des Klägers ist zudem am Klingelschild seines Lebenspartners in … angebracht. Er benötigte insofern eine Meldeadresse für die Sparkasse. Gemeldet ist er in … aber nicht.

Mit Schreiben vom 30. Januar 2016, zugegangen am Samstag, 30. Januar 2016 und damit noch vor der Eintragung des Klägers im Grundbuch, kündigte der Kläger gegenüber der Beklagten wegen Eigenbedarfs. Darin gab er an, dass er – der Kläger – die Wohnung selbst benötige[…]


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