Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Unkostenpauschale (Höhe) und Rechtsanwaltsgebühren

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

AMTSGERICHT MÜNCHEN
Az.: 343 C 32462/04
Urteil vom 29.12.2004

In dem Rechtsstreit erlässt das Amtsgericht München wegen Schadensersatzes am 29.12.2004 ohne mündliche Verhandlung folgendes Endurteil gemäß § 495a ZPO:
I. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 66,82 nebst 5 % Zinsen über dem Basissatz des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes seit 10.08.2004 zu bezahlen.
II. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Entscheidungsgründe:
Angemessen ist eine Unkostenpauschale in Höhe von EUR 25,56 (= DM 50,–) nach ständiger Rechtsprechung des Landgerichts München I.
Teilweise wird sogar eine Unkostenpauschale von EUR 30,– inzwischen für angemessen erachtet.
Auch der von der Klagepartei verlangte Betrag bei den Rechtsanwaltskosten in Höhe einer 1,3-Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2400 RVG erscheint angemessen.
Es handelt sich um eine durchschnittliche Angelegenheit schon deshalb, weil bei unfallbedingten Wiederherstellungskosten in Höhe von EUR 1.251,10 fraglich sein konnte, ob auch die vorgerichtlichen Gutachtenkosten in Höhe von EUR 274,22 zu erstatten sind, weil die Höhe der Wiederherstellungskosten in einem Grenzbereich liegen, bei dem teilweise in der Rechtsprechung die Gutachterkosten in voller Höhe in Ansatz zu bringen sind, teilweise nach anderer Auffassung auch nicht.
Demzufolge handelt es sich nicht um einen unterdurchschnittlichen Fall, so dass eine Gebühr von 1,3 Geschäftsgebühr angemessen erscheint
Demzufolge ist die Klage begründet.
Zinsen: §§ 247, 284, 286, 288 ZPO.
Vorläufige Vollstreckbarkeit: § 713 ZPO.[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv