Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verwertungskündigung – Wunsch nach einer mieterfreien Veräußerung

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

AG Hamburg-Blankenese, Az.: 531 C 87/17, Urteil vom 16.05.2018

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist wegen der Kosten für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

4. Streitwert 17.253,60 Euro (12 x 1.437,80 Euro).
Tatbestand
Die Klägerin macht aufgrund einer Kündigung vom 28.12.2016 (Anlage K 1, Bl. 5 d.A.) einen Räumungsanspruch gegenüber den Beklagten geltend.

Zwischen den Parteien wurde ein Mietvertrag – die Mietvertragsurkunde wurde nicht vorgelegt – über das Haus S-straße in Hamburg unbefristet abgeschlossen. Das Mietverhältnis besteht seit dem 19.6.2013.

Die Klägerin hat das Grundstück „am 2.10.2012 durch Erbfall erworben“ (vgl. Anlage B 1, Bl. 30 d.A.).

Mit Schreiben vom 14.3.2017 haben die Beklagten einer Mieterhöhung per 1.3.2017 zugestimmt (Anlage K 4, Bl. 14 d.A.).

Die aktuelle Nettokaltmiete wurde mit monatlich 1.437,80 Euro im Schreiben vom 10.5.2017 (Bl. 20 d.A.) angegeben.

Im Kündigungsschreiben – verfasst vom Kläger-Vertreter – vom 28.12.2016 (Anlage K 1) heißt es: „… kündigen wir das oben bezeichnete Mietverhältnis zum 31.3.2017 wegen der Notwendigkeit einer besseren wirtschaftlichen Verwertung des Hauses unserer Mandantin gemäß § 573 Abs.3 BGB
Begründung
Foto: style-photographs/Bigstock

Seit Beginn des Mietverhältnisses haben sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse von Frau H, was das Haus betrifft, erheblich verändert. …

Der wirtschaftliche Unterschied zwischen dem Verkauf des Hauses ohne und mit Vermietung ist erheblich. Wir fügen in der Anlage noch einmal das Angebot des Hotels … vom 26.7.2016 bei, zu dem das Hotel … im Übrigen bis heute steht, und bei dem ein Preis von 550.000,– Euro geboten worden ist.

Weiter fügen wir eine gutachterliche Stellungnahme der Firma B bei, aus der sich ergibt, dass das Haus vermietet zu einem Preis von etwa 450.000,– Euro verkauft werden könnte, während es frei ohne Mietverhältnis für 620.000,– Euro bis 640.000,– Euro verkauft werden kann.“

Die Klägerin hat eine ärztliche Bescheinigung v[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv