Bisherige Abrechnung der Kabelgebühren über die Nebenkosten – Was bedeutet die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs?
In der Politik gibt es so manche Planungen für die Zukunft, welche unglaublich viele Menschen betreffen. Ein gutes Beispiel hierfür ist die geplante Abschaffung von dem Nebenkostenprivileg, welche die Kabelgebühren betrifft. Überdies wissen auch die wenigsten Menschen, was genau sich hinter dem Nebenkostenprivileg verbirgt.
Die wichtigsten Fakten im Zusammenhang mit dem Nebenkostenprivileg
(Symbolfoto: Von Treacle creative/Shutterstock.com)
Sollte ein Mehrfamilienhaus gemeinschaftlich über einen einzigen Kabelanschluss, so sind Hauseigentümer oder auch alternativ die Hausverwaltung dazu berechtigt, die Gebühren für den Kabelanschluss über die entsprechenden Nebenkosten abzurechnen. Diese Umlage von den Gebühren für den Kabelanschluss über den Hauseigentümer bzw. die Hausverwaltung wird als Nebenkostenprivileg bezeichnet. Das Nebenkostenprivileg brachte jedoch den Umstand mit sich, dass die Abrechnung der Betriebskosten inklusive der Kabelanschlussgebühren auch von denjenigen Hausbewohnern getragen werden muss, welche den Kabelanschluss überhaupt nicht nutzen.
Mit dem 01.12.2021 wird das Nebenkostenprivileg in der bisherigen Form gestrichen. Dies bedeutet, dass die Kabelgebühren nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet. Obgleich das Gesetz zu dem 01.12.2021 ins Leben gerufen wird, so ist auch eine Übergangsfrist eingeplant. Diese Übergangsfrist gilt dann bis zu dem 30.06.2024. Dies bringt mit dem 01.07.2024 die Freiheit mit sich, dass die Empfangsart des Fernsehens frei gewählt werden kann.
Die gesetzliche Grundlage für das Nebenkostenprivileg ergibt sich aus dem § 2 Nr. 15 der BetrKV (Betriebskostenverordnung) wieder. In der gängigen Praxis haben Hausverwaltungen bzw. Hauseigentümer sogenannte Sammelverträge, die auch als Mehrnutzerverträge bekannt sind. Die gängigsten Kabelnetzbetreiber bieten derartige Mehrnutzerverträge an und die Abrechnung erfolgt mittels eines Sammelinkassos. Die Wohnungseigentümer bzw. Mieter bezahlen dann die Mehrnutzerverträge über die jeweilige Nebenkostenabrechnung direkt an den Hauseigentümer bzw. die Hausverwaltung, welche ihrerseits den Vertrag mit d[…]