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Rechtsanwälte Kotz GbR

VOB-Vertrag: Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik

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LG Itzehoe, Az.: 2 O 134/13

Urteil vom 15.06.2016

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zur gesamten Hand 16.159,05 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz auf 11.421,56 € seit dem 17.10.2012 und auf 4.737,49 € seit dem 27.10.2015 zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Klägern zur gesamten Hand die auf den Mangelbeseitigungsaufwand von 16.159,05 € anfallende Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe von z. Zt. 19 % zu erstatten.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner 42 % und die Beklagte 58 %.

Von den Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 313 OH 32/09, Landgericht Hamburg, tragen die Kläger als Gesamtschuldner 69 % und die Beklagte 31 %.

5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 32.136,35 € festgesetzt (Antrag zu 1.: 21.680,35 €, Antrag zu 2.: 2.456,00 €, Antrag zu 3.: 8.000,00 €).
Tatbestand
Die Kläger begehren von der Beklagten Schadensersatz und Mängelbeseitigung aus einem zwischen den Parteien geschlossenen Hausbauvertrag.

Symbolfoto: Phushutter/Bigstock

Die Kläger waren Eigentümer des unbebauten Grundstücks XXX, H., und schlossen am 19.12.2005 mit der Beklagten einen Hausbauvertrag über die Errichtung eines Einfamilienhauses zu einem Gesamtpreis von 249.000,00 €. Neben anderen Kosten sind die Kosten für die Außenanlagen (Zuwegung, Stellplätze, Gartenanlage und Terrasse) nicht im Festpreis enthalten.

In Ziff.1. des Vertrages heißt es unter „Vertragsinhalt“ , unter c.):

Ergänzend zu diesen Vertragsbedingungen gelten die VOB/B ( Verdingungsordnung für Bauleistungen ) mit Ausnahme des § 4 Absatz 8 Ziffer1 sowie die VOB/C. Der AG bestätigt hiermit die VOB/B und VOB/C erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.

Die zwischen den Parteien vereinbarte Baubeschreibung enthält unter anderem folgende Regelung:

2a.) Wärmedämmverbundsystem: inkl. Endanstrich nach Vorschrift ! Stärke 12 cm 0,35

Das Wärmedämmverbundsystem […] besteht aus Fassadendämmplatten, die mittels Kleb[…]


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