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Rechtsanwälte Kotz GbR

Wildwechsel – Unfall hierdurch – Versicherung von Leistung befreit?

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Landgericht Coburg
Az.: 21 O 745/01
Verkündet am 16.01.2002

In dem Rechtsstreitwegen Schadensersatzeshat der Einzelrichter der 2. Zivilkammer des Landgerichts Coburg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 09.01.2002 für Recht erkannt:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben zu tragen
der Kläger 9/10 und die Beklagte 1/10.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000 Euro.
4. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 350 Euro abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Tatbestand:
Der Kläger nimmt die Beklagte wegen eines Wildschadens aus einer Teilkaskoversicherung auf Zahlung in Anspruch.
Der Kläger ist mit seinem Fahrzeug Pkw der Beklagten mit einer Selbstbeteiligung von 300,- DM teilkaskoversichert. Am 05.08.2001 verunglückte die Tochter des Klägers und ihre Beifahrerin mit dem versicherten Pkw, als sie bei einer Geschwindigkeit von 60 km/heingangs einer Linkskurve einem von links nach rechts über die Fahrbahn wechselnden Fuchs auswich, hierbei auf den Grünstreifen geriet und die Kontrolle über das Fahrzeug verlor. Der Pkw stürzte über die Böschung. An ihm entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von 17.200,- DM, den der Kläger unter Berücksichtigung seiner Selbstbeteiligung in Höhe von 16.900,- DM erstattet verlangt.
Zur Begründung trägt er vor, seine Tochter sei dem Fuchs, der unerwartet und plötzlich aufgetaucht sei, ausgewichen. Dies stelle eine Rettungshandlung dar, so daß die Beklagte zumindest unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt zu einer Versicherungsleistung verpflichtet sei.
Nachdem die Beklagte nach Klageerhebung einen Teilbetrag von 1557,91 DM bezahlt und beide Parteien insoweit übereinstimmend die Hauptsache für erledigt erklärt haben, beantragt der Kläger nunmehr die Beklagte zu verurteilen, an ihn 7.691,41 Euro nebst 5%- Zinsen über dem Basissatz seit dem 15.09.2001 zu zahlen.
Die Beklagte hält die Voraussetzungen für den Ersatz von[…]


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