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Rechtsanwälte Kotz GbR

Aufsichtspflichtverletzung beim Grillanzünden mit Brennspiritus

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LG Erfurt, Az.: 10 O 2182/06

Urteil vom 27.12.2007

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

4.Der Streitwert wird festgesetzt

auf 73.453,62 Euro für den Antrag Ziffer 1

auf 50.000,00 Euro für den Antrag Ziffer 2

also auf 123.453,62 Euro insgesamt.
Tatbestand
Die Kläger machen Ausgleichs- und Regressansprüche wegen eines Grillunfalls geltend.

Am 09.06.2003 trafen sich mehrere Jugendliche am Baggersee in …, um den 14. Geburtstag der Beklagten zu 2. mit einem Grillabend zu feiern. Die Beklagte zu 2. brachte zu der Geburtstagsfeier einen Grill und flüssigen Brennspiritus mit.

Der zum damaligen Zeitpunkt noch nicht ganz 17 Jahre alte Kläger zu 2., der nicht zu der Geburtstagsfeier der Beklagten zu 2. gehörte, hielt sich ebenfalls an dem Baggersee in … auf. Der Kläger zu 2. hatte selbst einen Campinggrill mitgebracht und in der Nähe des Grills aufgestellt, den die Beklagte zu 2. benutzte.

Symbolfoto: ingae/Bigstock

Schließlich kam es dazu, dass der Kläger zu 2. den von der Beklagten zu 2. mitgebrachten Brennspiritus benutzte, um damit seinen Grill zu entzünden. Es kam zu einer Stichflamme, die die Spiritusflasche zur Explosion brachte. Der in der Nähe sitzende … erlitt dadurch schwere Brandverletzungen zweiten und dritten Grades im Gesicht, am Hals, am Oberkörper und an den Armen.

Die Klägerin zu 1. ist die private Haftpflichtversicherung des Klägers zu 2..

Die Kläger behaupten, der Kläger zu 2. habe die Beklagte zu 2. gefragt, ob er den von ihr mitgebrachten Brennspiritus benutzen könne, was die Beklagte zu 2. bejaht habe. Der Brennspiritus sei der Beklagten zu 2. von ihrer Mutter, der Beklagten zu 1., zu der Grillfeier mitgegeben worden. Die Kläger behaupten weiter, die Klägerin zu 1. habe auf Grund des Unfallereignisses vom 09.06.2003 bereits beträchtliche Leistungen an den Geschädigten … erbracht.

Die Kläger vertreten die Rechtsauffassung, der Kläger zu 2. sei für die beim Geschädigten … verursachten Schäden nicht allein verantwortlich. Eine Mith[…]


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