AG Ludwigslust, Az.: 13 F 277/13
Urteil vom 21.06.2013
I.
Der Antragsgegnerin wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das gemeinsame Kind der Beteiligten … geb. am 22.01.2009 entzogen und dem Antragsteller allein übertragen.
II.
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, das gemeinsame Kind der Beteiligten … geb. am 22.01.2009 an den Antragsteller herauszugeben.
III.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
IV.
Der Verfahrenswert wird 1.500,00 € festgesetzt.
Gründe
I.
Die Beteiligten sind die Eltern des gemeinsamen nichtehelichen Kindes … geb. am 22.01.2009. Sie leben seit März 2012 voneinander getrennt. Der Antragstellerin steht die elterliche Sorge für das Kind alleine zu. Seit der Trennung der Beteiligten lebt … im Haushalt der Antragsgegnerin.
In dem vor dem Amtsgericht Ludwigslust betriebenen einstweiligen Anordnungsverfahren der Beteiligten, AZ: 13 F 125/12 begehrte der Kindesvater bereits die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für … auf sich allein. Die Kindesmutter hat sich nach einer stationären Alkoholentgiftung im April 2012 von Mitte August bis Ende November des Jahres 2012 einer stationären Entwöhnungstherapie in der Fontane-Klinik Motzen in Mittenwalde unterzogen. Im Hinblick auf die zum damaligen Zeitpunkt bevorstehende Entwöhnungstherapie der Antragsgegnerin unter Mitnahme des Kindes … wurde das o.g. Verfahren in der mündlichen Verhandlung am 18.06.2012 mit einer einvernehmlich getroffenen Umgangsvereinbarung hinsichtlich des Kindesvaters und ……….beendet.
Im Dezember 2012 beantragte der Antragsteller beim Amtsgericht Ludwigslust, AZ: 13 F 347/12 die Durchführung des Vermittlungsverfahrens, welches in der mündlichen Verhandlung am 17.01.2013 mit einer einvernehmlichen Abänderung der bestehenden Umgangsvereinbarung beendet wurde.
Die Antragsgegnerin hat am 22.05.2013 Alkohol konsumiert. Vom 23.05.2013 bis zum Morgen des 12.06.2013 hielt sich … im Haushalt des Kindesvaters auf. Vom 06.06.2013 bis 12.06.2013 hat die Antragsgegnerin in der Klinik in Schwerin eine Alkoholentgiftung durchführ[…]