Vorgeworfener Verstoß:
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h
Geldbuße in Höhe von 100 EUR / 1-monatiges Fahrverbot
System zur Messung:
Traffipax TPH-S mit Smart Camera IV
Bearbeitende Behörde:
Kreis Siegen-Wittgenstein
Datum:
11.09.2017
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgeworfen, am 11.09.2017 in Burbach-Würgendorf, B54 Höhe Abzweigung L531 in Fahrtrichtung Autobahn die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Höhe von 60 km/h um 27 km/h überschritten zu haben. Die Messung erfolgte mit dem Gerät Traffipax TPH-S mit Smart Camera IV und es drohte eine Geldbuße in Höhe von 100 EUR sowie die Verhängung eines 1-monatigen Fahrverbotes.
Eine standardisierte Geschwindigkeitsmessung und verwertbare Geschwindigkeitsmessung mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Traffipax liegt nicht vor:
wenn die Koaxialkabel-Schleifen der Traffipax – Geschwindigkeitsmessanlage nicht gesondert alle 6 Monate auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft wurden. Ohne gültige Prüfung, die gesondert bescheinigt wird, kann eine einwandfreie Funktion oder ein vorschriftgemäßer Schleifenabstand der Messanlage nicht garantiert werden.
wenn zu Beginn der Geschwindigkeitsmessung keine Kalibrierungsfotos gefertigt wurden. Durch den Kalibrierungstest wird u.a. die richtige Übertragung und Einblendung der Daten auf dem Negativfilm überprüft, die sonst nicht garantiert werden kann.
wenn der Messfilm Leerfotos oder sonstige Auffälligkeiten aufweist. Bei Traffipax – Geschwindigkeitsmessanlagen darf nur ein bestimmter Anteil aller Messungen während des Messbetriebs annulliert werden. Die diesbezügliche Annullierungsrate wird am Ende jeden Negativfilms entsprechend eingeblendet. Liegt die Annullierungsrate über 20%, ist davon auszugehen, dass die Geschwindigkeitsmessanlage nicht ordnungsgemäß gearbeitet hat.
wenn das Geschwindigkeitsmessgerät nicht ordnungsgemäß geeicht war bzw. die Eichmarken zum Messzeitpunkt beschädigt waren. Die Eichplomben der Kamera müssen bei Einsetzung und Herausnahme des Messfilms in einem ordnungsgemäßen und unversehrten Zustand sein. Zud[…]