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Rechtsanwälte Kotz GbR

Nicht angepasste Geschwindigkeit und Verkehrsunfall in Siegen

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Vorgeworfener Verstoß:

Fahren mit nichtangepasster Geschwindigkeit bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen und dadurch bedingte Unfallverursachung

Geldbuße in Höhe von 145 EUR


System zur Messung:


Bearbeitende Behörde:

Kreis Siegen-Wittgenstein


Datum:

21.01.2018


Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgeworfen, am 21.01.2018 in Siegen, Löhrtor 2, als Fahrer eines Pkw bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren zu sein und dadurch einen Unfall verursacht zu haben. Die Geldbuße in diesem Fall betrug 145 EUR.

Das Fahrzeug unseres Mandanten schwamm aufgrund Starkregens plötzlich auf, so dass er von der Fahrbahn abkam. Zum Unfallzeitpunkt fuhr er lediglich mit Schrittgeschwindigkeit, so dass er den Unfall nicht aufgrund nichtangepasster Geschwindigkeit verursacht hat.

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