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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahren mit nichtangepasster Geschwindigkeit und Verursachung eines Verkehrsunfalls in Burbach

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Vorgeworfener Verstoß:

Fahren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit und Verursachung eines Unfalls

Geldbuße in Höhe von 145 EUR


System zur Messung:


Bearbeitende Behörde:

Kreis Siegen-Wittgenstein


Datum:

12.12.2017


Sachverhalt & Ergebnis
 

Unserem Mandanten wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgeworfen, am 12.12.2017 in Burbach, auf der B54 in Fahrtrichtung Rennerod bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren zu sein und dadurch einen Unfall verursacht zu haben. Konkret trug es sich so zu, dass unser Mandant bei winterglatter Fahrbahn und Schneefall von der Straße abgekommen ist, sich überschlagen hat und einen Leitpfosten beschädigt hat. Die drohende Geldbuße beträgt in diesem Fall 145 EUR.

Unseren Mandanten traf keine Schuld an dem Verkehrsunfall, da er langsam gefahren war und aufgrund der spiegelglatten Fahrbahn von der Straße abgekommen war.

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