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Handyverstoß 2017 – Gesetzesänderung mit Wirkung ab dem 19. Oktober 2017 – Erhöhung der Bußgelder

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Was sich bei Handyverstößen ab Ende Oktober 2017 geändert hat
Telefonieren und SMS schreiben am Steuer wird ab Ende Oktober 2017 wesentlich härter bestraft – Symbolfoto: Voy / Bigstock

Der Bußgeldkatalog ist mit Wirkung ab dem 19.10.2017 geändert worden. Unter anderem wurde die Gesetzeslage im Hinblick auf die Verwendung von Mobiltelefonen am Steuer verschärft. Bislang wurde für die Nutzung von einem Handy bzw. Smartphone am Steuer lediglich ein Bußgeld verhängt. Ab dem 19.10.2017 gilt diesbezüglich: neben dem Han-dy/Smartphone sind auch alle anderen technischen Geräte, wie beispielsweise Tablets, E-Reader, Notebooks am Steuer verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind Freisprechanlagen, sofern diese per Sprachsteuerung bedient werden. Auch die bisher strittige Frage, ob das Mobiltelefon bei der Aktivierung der sog. Start-Stopp-Automatik (beispielsweise an einer roten Ampel) benutzt werden darf, wurde nun abschließend geregelt. Die Benutzung des Mobiltelefons o.ä. technischer Geräte darf somit nur noch erfolgen, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Wird das Mobiltelefon also während des Betriebs der Start-Stopp-Automatik benutzt, so stellt dies einen mit 100 EUR und 1 Punkt im Fahreignungsregister sanktionierten Verstoß dar.
Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog (NEU: Ab dem 19.10.2017):
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Fragen und Antworten zu Handyverstößen
1. Darf ich mein Mobiltelefon während einer Rotphase an einer Ampel im PKW benutzen?
Das kommt darauf an. Ausdrücklich gestattet ist lediglich die Benutzung einer Freisprecheinrichtung während der gesamten Fahrt. Ansonsten gilt, dass wer ein Fahrzeug führt, ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen darf, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. Nach der früheren Rechtslage bedeutete dies: verfügte mein PKW beispielsweise über eine Start-Stopp-Automatik und ich schaute während einer Rotphase (PKW steht und der Motor ist ausgeschaltet) kurz auf mein Mobiltelefon, so war dies nicht zu beanstanden. Nach einer aktuellen Gesetzesverschärfung gilt diese „Privilegierung“ für Start/Stopp-Automatik-Nutzer nicht[…]


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